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Amprion und Landwirtschaftsverbände schließen Vereinbarung für die Umsetzung von Erdkabelprojekten

Rund 40 Vertreter:innen der Landwirtschaftsverbände aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie Vertreter:innen des Übertragungsnetzbetreibers Amprion trafen sich am 14. Oktober im Dreiländereck Bad Karlshafen zur feierlichen Unterschrift der übergeordneten Vereinbarung, die für die Verhandlung von Leitungsrechten Anwendung findet.

von | 16.10.25

Übertragungsnetzbetreiber Amprion und Landwirtschaftsverbände schloßen eine zentrale Vereinbarung für die Umsetzung von Erdkabelprojekten
Quelle: Amprion

 „Die Eigentümer und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen bilden eine der wichtigsten Interessengruppen für die Umsetzung unserer Erdkabelprojekte, da sie in der Bauausführung und im späteren Betrieb unmittelbar betroffen sind. Diese zukunftsgerichtete Vereinbarung erkennt einerseits die Interessen der Landwirtschaft an und trägt andererseits dem wichtigen Ziel einer bezahlbaren Energiewende Rechnung. Ich bin sehr dankbar für diese Partnerschaft“, sagte Amprion-CEO Dr. Christoph Müller, bei der Veranstaltung in Bad Karlshafen.

Vereinbarung über Leitungsrechtevon Erdkabelprojekten

Erstmals – für Amprion und in Deutschland – liegt eine länderübergreifende, zukunftsorientierte und projektübergreifende Vereinbarung mit den Landwirtschaftsverbänden für die Verhandlung von Leitungsrechten in der Planung von Erdkabelprojekten vor. Die Vereinbarung wird insbesondere die Grundlage für die privatrechtlichen Vereinbarungen für die Energiekorridore Rhein-Main-Link, Korridor B und Windader West bilden, die sich bereits im Genehmigungsprozess befinden.

Darüber hinaus wird die Rahmenregelung auch den Betroffenen von der Offshore-Anbindung BalWin1 und BalWin2 angeboten werden. Auch zukünftig soll die Vereinbarung für sämtliche bereits im Netzentwicklungsplan bestätigten Erdkabelverbindungen Anwendung finden. Durch die hohe Anzahl von bis zu 20.000 betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Bewirtschafter:innen dieser Gleichstromvorhaben ermöglicht die Vereinbarung frühzeitig Klarheit über die Inhalte und trägt zur Beschleunigung der Projekte bei.

„Die Rahmenvereinbarung ist ein gemeinsamer Verhandlungserfolg der beteiligten Landwirtschaftsverbände und Amprion“, sagt Christoph Blank, Leiter Leitungsrechte und Grunderwerb bei Amprion „Ein Jahr intensiver, aber immer konstruktiver und fairer Verhandlungen liegt hinter uns. Wir sind der Überzeugung, dass sich das Ergebnis sehen lassen kann. Wir haben eine Vereinbarung erzielt, die gleichermaßen die Interessen der Landwirtschaft und von Amprion als Übertragungsnetzbetreiberin berücksichtigt“, so Blank weiter.

Einklang zwischen erforderlichem Netzausbau und Schutz landwirtschaftlicher Flächen

Die Rahmenregelung würdigt den erforderlichen Netzausbau zum Erreichen der deutschen Klimaneutralitätsziele gleichermaßen wie die Bedeutung und Rolle der Landwirtschaft sowie die schonende Inanspruchnahme der Böden. Ein wesentlicher Inhalt ist ein gemeinschaftlich erarbeitetes Muster einer Projektrahmenregelung. Nach diesem Muster wird die benötigte Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Grundstücke durch den Bau, Bestand, Betrieb und die Unterhaltung der Erdkabelleitungen und insbesondere die damit verbundenen Entschädigungszahlungen sowie Maßnahmen zum Bodenschutz einheitlich und projektübergreifend festgelegt.

Die von der Rahmenregelung als erstes begünstigten Projekte Korridor B, Rhein-Main-Link und Windader West bündeln insgesamt zehn Gleichstromverbindungen mit einer jeweiligen Leistung von 2.000 MW. Sie transportieren Strom aus dem erzeugungsstarken Norden bis in die Verbrauchszentren von Nordrhein-Westfalen und Hessen und decken in Summe etwa den Bedarf von bis zu 20 Mio. Menschen. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Energiewende. Die Netzanbindungssysteme werden in den 2030er Jahren in Betrieb gehen. Jedoch auch für die bereits im Netzentwicklungsplan bestätigten Erdkabelverbindungen soll die Über-Rahmenregelung Anwendung finden, so dass auch für die noch nicht in Genehmigung befindlichen, jedoch ebenfalls zu realisierenden Projekte für beide Seiten Planungssicherheit besteht.

(Quelle: Amprion)

 


 

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