Seine Stellungnahme zum deutschen Ausgestaltungsentwurf des Gasbinnenmarktpakets hat der GW eigenen Angaben zufolge heute beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingereicht. Der Verband plädiert darin für dessen „grundlegende Überarbeitung, die dem europäischen Rahmen und der realen Marktsituation entspricht“.
Der Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung des EU-Gasbinnenmarktpakets wird vom Verband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft als nicht ausreichend zur Erreichung wesentlicher Zielsetzungen bewertet. Er konzentriere sich überwiegend auf Regelungen zur möglichen Stilllegung bestehender Gasinfrastrukturen oder deren kurzfristige Umwidmung zu ausschließlich wasserstoffbasierten Systemen. Die Bestimmungen zur Anpassung der Verteilnetze, die für die Versorgung von Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten mit Biomethan oder anderen kohlenstoffarmen Gasen relevant sind, blieben teilweise unbestimmt oder enthielten restriktive Vorgaben.
„So wie der Entwurf in seiner aktuellen Form angelegt ist, fehlt die Perspektive der echten Transformation. Entgegen dem zu begrüßenden politischen Willen der Regierung, das Potenzial von Gas und Wasserstoff für die Energiewende zu nutzen, sendet er vielmehr das Signal einer Stilllegung von Gasnetzen“, kritisiert Verbandsvorstand Dr. Timm Kehler.
In seiner Stellungnahme weist der Verband zudem darauf hin, dass wesentliche europäische Vorgaben im aktuellen Entwurf keine Berücksichtigung finden. Insbesondere werde Artikel 9 des EU-Gasbinnenmarktpakets nicht umgesetzt. Der Entwurf enthalte weder Regelungen zu einem nationalen Zertifizierungssystem noch Vorgaben für einen Massenbilanzrahmen, Audit- und Nachweispflichten oder eine Anbindung an die RED-Unionsdatenbank.
„Ohne diese Grundpfeiler können erneuerbare und kohlenstoffarme Gase wie Biomethan, synthetisches Methan oder Wasserstoff nicht handelbar gemacht werden. Dem Gasbinnenmarktpaket fehlt damit der Binnenmarkt“, so Kehler. „Der Entwurf bremst den Hochlauf neuer Gase an genau der Stelle aus, an der Europa eigentlich Anschub geben will.“
Nach derzeitigem Stand wäre insbesondere die Biomethanbranche von den vorgeschlagenen Regelungen betroffen, so der GW weiter. Mit dem Auslaufen der EEG-Förderung im Jahr 2027 und ohne klar definierte Marktzugangsmechanismen bestehe das Risiko eines strukturellen Bruchs, der die bestehende Branchenstruktur im ländlichen Raum beeinträchtigen könnte.
Laut Kehler bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der derzeitigen politischen Unterstützung. Während andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union die europäischen Vorgaben pragmatisch umsetzten und damit ein Wachstum ihrer Biomethanbranche förderten, drohten deutschen Produzenten aufgrund fehlender Zertifizierungs- und Infrastrukturregelungen Wettbewerbsnachteile und wirtschaftliche Risiken.
Der Entwurf enthalte darüber hinaus Anzeichen für sogenanntes „Gold Plating“, bei dem europäische Vorgaben nicht lediglich übernommen, sondern durch zusätzliche nationale Regelungen erweitert würden. Diese Praxis könne zu Standortnachteilen und einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen.
„Was als Umsetzung des europäischen Binnenmarktes gedacht war, entwickelt sich in der vorliegenden Form zu einem regulatorischen Instrument der Verengung“, sagt Dr. Timm Kehler. „Wir brauchen jetzt einen klaren, investitionsfreundlichen Rahmen: vollständige Umsetzung von Artikel 9 inklusive eines Massenbilanzsystems und eines schlüssigen Zertifizierungsregimes, einer Regulierung, die echte Transformation ermöglicht sowie Verzichts auf Gold Plating.“
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(Quelle: Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft)









