Geothermie: „überragendes öffentliches Interesse“
Die unterirdische Wärmequelle Geothermie soll künftig den Status eines überragenden öffentlichen Interesses erhalten und damit deutlich schneller erschlossen werden können. Das neue Beschleunigungsgesetz sieht verkürzte Genehmigungszeiten von nur einem Jahr, digitale Antragsverfahren und feste Behördenansprechpartner vor. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht darin einen wichtigen Baustein für die angestrebte Klimaneutralität bis 2045.
Dennoch bleiben zentrale Fragen ungeklärt: Der Schutz von Trinkwasserressourcen steht im Spannungsfeld mit dem beschleunigten Geothermie-Ausbau. Der VKU und der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) fordern daher klare Ausnahmen für Wasserschutzgebiete und Trinkwassereinzugsgebiete. Zusätzlich bemängelt der VKU, dass innovative Heiztechnologien wie Flusswasser-Wärmepumpen noch immer auf unzureichende behördliche Erfahrung stoßen.
Parallel profitiert auch die Wasserstoffspeicherung von den Gesetzesänderungen, allerdings weniger als erhofft. Zwar werden Wasserstoffspeicher nun in vereinfachte Genehmigungsverfahren einbezogen, doch gleichzeitig verlängern sich die Bearbeitungszeiten von einem auf zwei Jahre. Der DVGW kritisiert diese Entwicklung, da sie den dringend benötigten Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur bremsen könnte.
CO2-Technologien: Zwischen Klimaschutz und Realismus
Der VKU begrüßt Carbon Capture and Storage (CCS) – die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid – durch das neue Gesetz erhält deutlich mehr politischen Rückenwind. Besonders für schwer vermeidbare Emissionen bietet die Technologie neue Perspektiven. In der Abfallwirtschaft entstehen durch CCS sogar sogenannte Negativemissionen, da mehr CO2 abgeschieden werden kann, als ursprünglich freigesetzt wurde.
Die Realität bei fossilen Kraftwerken sieht jedoch anders aus: Hohe Kosten, geringe Auslastung und teure Infrastrukturen machen CCS bei Gaskraftwerken wirtschaftlich unattraktiv. Der VKU warnt daher davor, dass zukunftsfähige Alternativen wie Wasserstoff-Kraftwerke durch überzogene CCS-Erwartungen vernachlässigt werden könnten.
Offshore-Technologien bleiben unterdessen ein blinder Fleck der Gesetzgebung: Der DVGW kritisiert, dass Wasserstofferzeugung auf See und entsprechende Pipeline-Infrastrukturen noch immer nicht den gleichen Prioritätsstatus wie andere erneuerbare Energien erhalten. Dabei gilt Offshore-Elektrolyse als Schlüsseltechnologie für die heimische Wasserstoffproduktion.
Gasspeicher: Milliarden-Entlastung für Verbraucher
Ab 2026 sollen Gasverbraucher von der Gasspeicherumlage befreit werden – eine Entlastung im Milliardenwert. Der bereits im Bundeshaushalt eingeplante Zuschuss von 3,4 Mrd. Euro macht diese Maßnahme möglich. Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) begrüßt grundsätzlich die Umstellung von der Verbraucherumlage zur Staatsfinanzierung.
Kritik gibt es jedoch an der geplanten Finanzierung über den Klimatransformationfonds statt über den regulären Bundeshaushalt. Der BDEW argumentiert, dass Klimaschutz-Investitionen Vorrang vor Verbrauchersubventionen haben sollten. Zudem hängt der Erfolg der Maßnahme von einem extrem knappen Zeitplan ab: Nur bei einer Verabschiedung bis Ende Oktober können Haushalte und Unternehmen bereits zum Jahreswechsel entlastet werden.
Die geplante Verordnungsermächtigung könnte allerdings die vollständige Abschaffung der Umlage gefährden und wird daher vom BDEW kritisch bewertet. Rechtssicherheit für langfristige Investitionsentscheidungen bleibt damit noch ausstehend.
(Quellen: BDEW, DVGW, VKU)









