Manuel Campos Sánchez-Bordona, der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), hat den Einspruch Deutschlands gegen die Begrenzung der Lieferkapazitäten der Opal-Pipeline zurückgewiesen. Bei dem Streit geht es um eine Menge von rund 12,5 Milliarden Kubikmeter Gas im Jahr.
Bei der OPAL handelt es sich um die größte Erdgaspipeline Nordwest-Europas mit einem Durchmesser von 1.400 mm. Die 473 km lange Pipeline verfügt über eine Kapazität von rund 36 Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr. Dies entspricht in etwa einem Drittel des derzeitigen deutschen Jahresbedarfs an Erdgas. Die OPAL-Pipeline führt 473 Kilometer von Greifswald an der deutschen Ostseeküste aus durch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen bis in die Tschechische Republik nahe Brandov.
Eine ausführliche Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier.