Für den weiteren Ausbau einer effizienten, verlässlichen und klimafreundlichen Energieversorgung sind stabile und verlässliche politische Rahmenbedingungen in Deutschland erforderlich. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist seit Jahren das bewährte Förderinstrument für diese Technologie. Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. (AGFW) setzt sich daher für eine moderne und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Rechtsrahmens ein. Im laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof stand die Frage im Mittelpunkt, ob es sich beim KWKG um eine staatliche Beihilfe handelt.
Bereits im Januar 2024 hatte das Europäische Gericht entschieden, dass die KWKG-Förderung nicht aus staatlichen Mitteln stammt, sondern ein umlagefinanziertes System darstellt – getragen von den Stromverbrauchern. Gegen diese Entscheidung legte die Europäische Kommission Rechtsmittel ein. Ende Oktober 2025 sprach sich nun der Generalanwalt des EuGH dafür aus, das Rechtsmittel zurückzuweisen und das KWKG nicht als Beihilfe zu werten.
Diese rechtliche Einschätzung schafft Rechtssicherheit und ebnet den Weg für eine zügige Novellierung des KWKG ohne beihilferechtliche Hürden. Der AGFW erneuert deshalb seine Forderung nach einem schnellen Gesetzgebungsverfahren. Gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat der AGFW eine umfassende Evaluation des bestehenden KWKG durchgeführt und konkrete Vorschläge für dessen Weiterentwicklung erarbeitet. Beide Verbände stehen bereit, die Modernisierung des KWK-Rechtsrahmens mit Nachdruck zu unterstützen.
(Quelle: AGFW)









