Laut Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber soll sich die Gesamtlänge der Leitungen auf 9.666 km belaufen – von denen rund 60 % auf Wasserstoff umgestellt werden müssen. Die zu erwartenden Investitionskosten liegen bei 19,7 Mrd. Euro.
Wichtiger Startimpuls für sukzessiven Auf- und Ausbau des Kernnetzes
Nach erfolgreicher Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen durch die BNetzA steht einer Realisierung des H2-Kernnetzes nichts mehr im Wege stehen. Laut der Behörde „müssen beispielsweise Erzeuger von Wasserstoff, Speicher und große Verbraucher miteinander verbunden sein oder es müssen Zugänge zum europäischen Wasserstoffnetz hergestellt werden“.
Das Wasserstoff-Kernnetz gilt als Startimpuls für den Auf- und späteren Ausbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland und soll zur Beschleunigung des H2-Hochlaufs führen.
Nach Aufbau des Kernnetzes soll die Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland auf Basis eines zweijährigen Netzentwicklungsplans kontinuierlich weiterentwickelt werden. Auf diese Weise sei es möglich, dass Schritt für Schritt „weitere Wasserstoffbedarfe und -quellen integriert werden können“, so die BNetzA. Der Szenariorahmen der FNB, mit dem sich die Bundesnetzagentur im kommenden Herbst befassen wird, bildet dafür die Grundlage.
Die Genehmigung des Antrags für das Wasserstoff-Kernnetz (basierend auf § 28q Energiewirtschaftsgesetz) wird von Behördenseite innerhalb der nächsten beiden Monate erwartet: „Für die zügige Prüfung des Antrags wird dieser vom 23.07. bis zum 06.08.2024 durch die Behörde konsultiert. Stellungnahmen zum Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz können bis zum 06.08.2024 per E-Mail an wasserstoff-kernnetz@bnetza.de abgegeben werden“
(Quelle: BNetzA)
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bezieht Stellung
Der BDEW begrüßt den Antrag zum H2-Kernnetz als „ein wichtiges und ehrgeiziges Signal für den Industriestandort Deutschland“ und die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, erklärt:
„Mit dem von den Gasnetzbetreibern eingereichten Antrag zum Bau des Wasserstoff-Kernnetzes ist ein bedeutender Meilenstein für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland erreicht. Nach Genehmigung durch die Bundesnetzagentur kann der Bau des deutschlandweiten ca. 10.000 km langen Wasserstoffkernnetzes endlich losgehen. Da sinnvollerweise für 60 % des Wasserstoffkernnetzes Leitungen des bestehenden Gasnetzes genutzt und umgestellt werden können, schont dies Ressourcen und beschleunigt den Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Es ist gut, dass die Unternehmen, die den Aufbau des Kernnetzes übernehmen, hier eng abgestimmt vorgehen. Ebenfalls eine gute Nachricht ist, dass die beihilferechtlichen Bedenken ausgeräumt sind.
Wasserstoff ist ein wesentlicher Baustein für eine klimaneutrale Energieversorgung und für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Nur mit einem gut ausgebauten Netz kann der Wasserstoffhochlauf gelingen.
Es ist richtig, mit einem ehrgeizigen Kernnetz auf Ebene der Transportleitungen zu starten. Um den Industriestandort Deutschland klimaneutral und zukunftsfest zu machen, müssen im nächsten Schritt die Rahmenbedingungen für die Leitungen vom Kernnetz zum Kunden, die Verteilnetze, festgelegt werden.
Derzeit sind rund 1,8 Mio. industrielle und gewerblichen Letztverbraucher an das Gasverteilnetz angebunden – Kunden, die potenziell auch an einer klimaneutralen Wasserstoff-Versorgung interessiert sind.Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist es essenziell, dass die EU-Kommission mit dem Delegierten Rechtsakt zu kohlenstoffarmem Wasserstoff pragmatische praxistaugliche Kriterien für kohlenstoffarmen Wasserstoff vorlegt. Hierfür muss sich die Bundesregierung einsetzen.
Denn jetzt gilt es, die Chancen, die das ehrgeizige Kernnetz bietet, nicht durch unnötige Investitionshemmnisse ungenutzt zu lassen. Im Sinne eines Mengenhochlaufs sollte auch der Delegierte Rechtsakt für grünen Wasserstoff früher als geplant überprüft und bis dahin die Übergangsphase verlängert werden. Diese Herangehensweise bietet Potenzial für Kosteneffizienz auch in anderen Bereichen, wie beim Kraftwerkssicherheitsgesetz.”
(Quelle: BDEW)