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„Sondervermögen Infrastruktur“: Quo vadis Deutschland?

Die Augen der Branchenvertreter sind dieser Tage aufmerksam auf das politische Berlin gerichtet, wo das am Samstag veröffentlichte Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD für lebhafte Kontroversen sorgt. Denn: Das geplante „Sondervermögen Infrastruktur“ in Höhe von 500 Mrd. Euro, das unter anderem wichtige Vorhaben der Energiewende und Digitalisierung adressiert, rennt nicht bei allen politischen Akteuren offene Türen ein. Nach dem Willen der sondierenden Parteien soll das „Sondervermögen Infrastruktur“ bereits während der Sondersitzungen am 13. und 18. März diskutiert und noch vor dem 25. März vom alten Bundestag zur Abstimmung gebracht werden. Doch in welche Infrastrukturbereiche soll investiert werden? Und vor allem: Wie positioniert sich die Branche dazu? Ein Beitrag von Marie Zech

von | 11.03.25

Dunkle Wolken über dem Reichstagsgebäude: Um das von Union und SPD geplante Sondervermögen wird dieser Tage eine erbitterte Debatte geführt
© Bundestag / Fotograf: Tobias Koch

Das am Samstag veröffentlichte elfseitige Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD gibt ersten Aufschluss darüber, welche Bereiche der leitungsgebundenen Infrastruktur in Zukunft im Rahmen eines zu schaffenden Sondervermögens „Infrastruktur und/Länder/Kommunen“ von 500 Mrd. Euro während einer „Laufzeit von 10 Jahren“ gefördert werden sollen. Dazu zählen etwa der Ausbau der Energieinfrastruktur sowie der Erneuerbaren, die Dekarbonisierung energieintensiver Industrien, die Digitalisierung oder die Stärkung strategischer Industrien wie Wasserstoff.

Meinungen: Die Branche meldet sich zu Wort

Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)
„In dem Sondierungspapier finden sich gute Absichten, die Energieversorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Der Plan, den Bau von bis zu 20 GW – und damit doppelt so viel wie noch von der Ampel beabsichtigt – an Gaskraftwerksleistung bis 2030 zügig anzureizen, ist eine richtige Entscheidung“, erklärt Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW in seinem Statement vom 10. März. „Dies und das Versprechen, den Klimaschutz, soziale Ausgewogenheit und wirtschaftliches Wachstum pragmatisch und unbürokratisch zusammenbringen zu wollen, stößt auf unsere uneingeschränkte Zustimmung […]. Der Kurs zu mehr Klimaschutz durch nachhaltige Energieträger wie Wasserstoff kann nur durchgehalten werden, wenn er auch ökonomisch vertretbar ist. Dabei darf nicht disruptiv agiert werden. Erdgas kommt insofern eine Schlüsselrolle zu, denn über diese Brücke lässt sich die Transition in eine Wasserstoffwirtschaft gestalten […]. Ebenso teilen wir den Ansatz von Union und SPD, die Mittel für Forschung und Entwicklung massiv aufzustocken sowie eine unabhängige Forschung frei von politischer Einflussnahme und Ideologie zu betreiben. Technologien wie die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) gehören ausdrücklich dazu […].“

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)
„Die energiepolitischen Vorschläge setzen an den richtigen Stellen an und adressieren dringliche Aufgaben. Offensichtlich wurde jedoch der Wärmebereich komplett vergessen. Hier muss nachgebessert werden“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung in ihrem Statement vom 10. März. „Eine sichere, bezahlbare und zukünftig klimaneutrale Energieversorgung ist die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland und für eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung.“

Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
„Wer über ein Sondervermögen für Investitionen in öffentliche Infrastrukturen spricht, der muss dabei auch Wasser und Abwasser berücksichtigen“, fordert VKU-Vizepräsident Karsten Specht am 10. März. „Die Wasserver- und Abwasserentsorgung sind grundsätzlich nutzerfinanzierte Leistungen der Daseinsvorsorge. Das prognostizierte Investitionsvolumen von 800 Mrd. Euro wird aber nicht allein durch die Kunden zu stemmen sein. Deswegen muss ein Sondervermögen auch für Investitionen in die Wasser- und Abwasserinfrastruktur zur Verfügung stehen.“

Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB)
„Die Ankündigung, die Stromerzeugung aus Bioenergie in der neuen Legislaturperiode weiter auszubauen, ist ein sehr guter Start in die Koalitionsverhandlungen“, so Sandra Rostek, Leiterin des HBB am 10. März zu den Sondierungsergebnisse. Damit wird direkt eine Maßnahme aus dem „Bezahlbare-Energie-Aktionsplan“ aus dem Clean Industrial Deal adressiert, der einen Ausbau von Biogas/Biomethan fordert, um unabhängiger von Gasimporten zu werden“, so Rostek weiter. „Bei dieser vagen Ankündigung darf es jedoch nicht bleiben. Vielmehr muss das Potenzial der Bioenergie auch im Wärme- und Verkehrsbereich adressiert werden. Der große Handlungsbedarf bei der Bioenergie sollte im Koalitionsvertrag explizit benannt und konkrete Maßnahmen festgehalten werden.“

Weiter verweist der Verband auf sein „Positionspapier: 10 Empfehlungen der Bioenergiebranche für die nächste Legislaturperiode

Ausblick: Könnte das Sondervermögen noch kippen?

Laut Sondierungspapier von Union und SPD soll die Finanzierung der geplanten Maßnahmen „noch vor der Konstituierung des 21. Bundestages“ sichergestellt werden. Zur Auflage des milliardenschweren Finanzprogramms müsste das Grundgesetz geändert werden. Gegenwind bekommt das Vorhaben von einem Großteil der Bundestagsfraktionen.

So haben Medienberichten zufolge mehrere Abgeordnete der Linke-Fraktion in Karlsruhe einen Eilantrag auf eine einstweilige Anordnung eingereicht, um die Abstimmungen – sowohl zum „Sondervermögen Infrastruktur“ als auch zur Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben – im noch alten Bundestag zu verhindern. Auch die AFD ist am Montag gegen die für 13. und 18. März anberaumten Sondersitzungen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Eine Entscheidung aus Karlsruhe wird noch für den heutigen Tag erwartet. FDP und das BSW haben angekündigt, das Vorhaben aus unterschiedlichen Gründen teilweise oder als Ganzes nicht unterstützen zu wollen.

Die Grünen hingegen kritisieren den Sondierungsentwurf insbesondere im Hinblick auf die Militärausgaben und haben einen eigenen Entwurf vorgelegt. Sie schlagen vor, die Verteidigungsausgaben – neben der Bundeswehr – auf den Schutz kritischer Infrastruktur, den Zivilschutz, die Cyberabwehr sowie die Nachrichtendienste auszuweiten. Die Grünen betonen ihr grundsätzliches Interesse an einer Reform der Schuldenbremse. Katharina Dröge, Vorsitzende der Bundestagsfraktion, plädiert jedoch dafür, dem neuen Bundestag die Entscheidung über das Finanzpaket zu überlassen.

„Union und SPD kommen im alten Bundestag zusammen auf 403 Sitze, die notwendige Mehrheit liegt aber bei 489 Stimmen“, erklärt die Tagesschau die Mehrheitsverhältnisse in einem Überblick vom 7. März. „Es kommt also auf die Grünen (117 Sitze) oder die FDP (90 Sitze) an.“

Sollte es am Ende zur Abstimmung kommen, könnte es also knapp werden.

(Autorin: Marie Zech, 3R-Redaktion)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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