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TÜV-Verband kritisiert beschlossene Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Mit dem am 24. Juli veröffentlichten Kabinettsentwurf setzt die Bundesregierung die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie in deutsches Recht um. Der TÜV-Verband e. V. als politische Interessenvertretung der TÜV-Prüforganisationen kritisiert die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Nachhaltigkeitsberichterstattung.

von | 26.07.24

Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands
Foto: © Tobias Koch

Durch die Umsetzung der CSRD in nationales Recht müssen Unternehmen in EU-Mitgliedsländern neben der Finanzberichterstattung künftig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.

Laut Kabinettsentwurf dürfen in Zukunft ausschließlich Wirtschaftsprüfer Nachhaltigkeitsberichte prüfen. Weitere unabhängige Prüfungsdienstleister mit Fach- und Branchenkenntnissen bleiben somit außen vor.

„Mit dem veröffentlichten Kabinettsentwurf entscheidet sich die Bundesregierung gegen eine Öffnung des Prüfmarktes und damit für eine stärkere Belastung des Mittelstandes“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Zwei Monate hat sich der Kabinettsbeschluss zur nationalen CSRD-Umsetzung verzögert. Das ernüchternde Ergebnis: Der Webfehler des Referentenentwurfs aus dem federführenden Bundesjustizministerium bleibt bestehen.“

Deutliche Kritik bereits am Referentenentwurf

Im Rahmen der Verbändeanhörung zum CSRD-Referentenentwurf waren 80 Stellungnahmen eingegangen, in denen sich die Verbände mehrheitlich für die Einbeziehung weiterer unabhängigen Prüfdienstleister aussprachen. Gleichzeitig sprachen sie eine Warnung vor den negativen Folgen der Entscheidung aus, nur Wirtschaftsprüfer zu berücksichtigen.

Dr. Joachim Bühler weiter:

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Regierung, die sich Erleichterungen und Entlastungen auf die Fahnen geschrieben hat, die Forderungen der Wirtschaft völlig ignoriert. Der Kabinettsentwurf wird in der Praxis nicht zu einer Entlastung, sondern zu einer Belastung führen. Prüfkapazitäten werden künstlich verknappt, vorhandenes Know-how bleibt ungenutzt. Den Preis zahlt vor allem der Mittelstand. Die Regierung bevorzugt aus nicht nachvollziehbaren Gründen eine einzelne Branche und schafft eine Lex Wirtschaftsprüfer. Genau das wollte der EU-Gesetzgeber mit der Option, auch unabhängige Prüfdienstleister für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, verhindern. Andere EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Spanien und Österreich haben sich daher für die Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern entschieden.“

Qualität und Vertrauen stehen bei Prüfung im Vordergrund

Der TÜV-Verband ist der Meinung, dass es bei der Prüfung von Nachhaltigketsberichten nicht um einen Wettbewerb der Berufe „unter Ausschluss vorhandener Kapazitäten und Kompetenzen“ gehe – vielmehr solle die Qualität dieser Aufgabe im Fokus stehen. Dies werde „weder den berichtspflichtigen Unternehmen noch der Grundidee der CSRD – der Veröffentlichung qualitativ hochwertiger und vertrauenswürdiger Nachhaltigkeitsberichte“ gerecht.

Bühler hofft auf eine Kursänderung mit Nachbesserungen nach der Sommerpause „im Sinne der berichtspflichtigen Unternehmen“.

Hier geht es zur TÜV-CSRD-Studie 2023.

(Quelle: TÜV-Verband)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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