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Versorgung mit Gas: Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 30. März 2022 die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies dient der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck hierzu: „Ich habe heute nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die Europäische Kommission darüber informiert, dass die Bundesregierung die erste Stufe […]

von | 30.03.22

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 30. März 2022 die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies dient der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck hierzu: „Ich habe heute nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die Europäische Kommission darüber informiert, dass die Bundesregierung die erste Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Frühwarnstufe, ausgerufen hat. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam zusammengetreten. Das Krisenteam analysiert und bewertet die Versorgungslage, so dass – wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten.“

Gaszahlungen in Rubel = Bruch der Lieferverträge

Russland hatte in der vergangenen Woche angekündigt, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren. Dies stellt einen Bruch der privaten Lieferverträge dar. Die G7-Staaten haben in einer gemeinsamen Erklärung am 28.03.2022 aus Gründen der Vertragstreue die Bezahlung in Rubel abgelehnt. Die russische Regierung hat dennoch in den vergangenen Tagen in mehreren Äußerungen deutlich gemacht, Zahlungen nur in Rubel zu akzeptieren und gedroht, ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen zu stoppen.

Um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle vorbereitet zu sein, hat das BMWK deshalb heute die Frühwarnstufe nach Art. 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung ausgerufen und das Krisenteam Gas einberufen. Damit wird die aktuelle Situation im Gasnetz engmaschig beobachtet und bewertet.

Krisenteam Gas

Zum Krisenteam Gas gehören neben den Vertreterinnen und Vertretern des BMWK auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber, und es wird durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer unterstützt. Das Krisenteam Gas tagt ab sofort regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und die Leitung des BMWK zu beraten. Die Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber ergreifen im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), sofern notwendig. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Frühwarnstufe unterrichtet. Das BMWK steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.

Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher ist aktuell weiter gewährleistet. Es ist ausreichend Gas an den Märkten vorhanden. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie die deutschen Wirtschaft. Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – auch gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.

Der „Notfallplan Gas“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Die Frühwarnstufe ist gem. Art. 11 Abs. 1 der europäischen SoS-Verordnung dann auszurufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt.

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

 

Weitere Informationen

Notfallplan Gas

Notfallplan Gas für Deutschland

 

BDEW-Statement von Kerstin Andreae zur Ausrufung der Frühwarnstufe

Kerstin Andreae,
Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums BDEW. ©Trutschel/BDEW

Heute hat das Bundeswirtschaftsministerium die Frühwarnstufe im nationalen Notfallplan Gas ausgerufen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Ausrufung der Frühwarnstufe durch das Bundeswirtschaftsministerium ist ein wichtiger Schritt, der nun ermöglicht, auch auf formalem Weg Vorsorge für eine eventuell mögliche erhebliche Verschlechterung der Gasversorgungslage zu treffen. Es geht darum, dass alle von einem möglichen Lieferstopp russischer Gasmengen betroffenen Unternehmen sich jetzt auf diese Situation vorbereiten und so einen wertvollen Beitrag zur Krisenvorsorge leisten können, dass im Sinne der Versorgungssicherheit in Deutschland europaweit einheitlich vorgegangen wird und dass alle Gasnetzbetreiber und Gasversorgungsunternehmen sich auf die zu ergreifenden Maßnahmen und die erforderlichen Abläufe im Krisenfall vorbereiten und diese rechtlich richtig einordnen können. Obwohl aktuell noch keine Mangellage vorliegt, ist es notwendig, dass alle Beteiligten für den Fall einer Lieferunterbrechung einen klaren Fahrplan zu ihren Rechten und Pflichten haben. Das heißt, wir müssen jetzt die Notfallstufe konkret vorbereiten, denn im Fall einer Lieferunterbrechung muss es schnell gehen. Die Gasversorger werden weiterhin ihre Verantwortung wahrnehmen, die Gasversorgung zu sichern und entsprechende Maßnahmen in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur vorbereiten. Klar ist, die geschützten Kunden, zu denen private Haushalte und soziale Dienste wie Krankenhäuser und Feuerwehr gehören, werden weiter versorgt. Für alle weiteren Kunden, zu denen auch die Industrie gehört, brauchen wir eine Positiv-Liste, die festlegt, welche Industrien und Sektoren weiterhin mit Gas versorgt werden.“

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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