Nach Angaben des Hauptstadtbüros Bioenergie würden die bislang gültigen Bestimmungen der Gasnetzzugangsverordnung nicht fortgeführt und sollen bereits zum 30. Juni 2026 auslaufen. Dadurch entfielen die derzeit bestehenden Anschlussbedingungen für Biomethananlagen. Zudem sollen Übertragungsnetzbetreiber künftig die Möglichkeit erhalten, den Anschluss solcher Anlagen zu verweigern.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, kritisierte den Entwurf scharf. Die geplanten Regelungen stünden im Widerspruch zu den nationalen und europäischen Bestimmungen. Während auf europäischer Ebene mit dem Green Deal und dem REPowerEU-Plan der Ausbau von Biomethan als zentraler Bestandteil der Energiewende vorangetrieben werde, erschwere der deutsche Entwurf den Zugang zum Gasnetz erheblich.
EU-Richtlinien: Integration grüner Gase
Die EU-Richtlinie zum Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt verfolgt das Ziel, die Integration erneuerbarer Energieträger – insbesondere Biomethan und Wasserstoff – im europäischen Energiesystem zu stärken. Sie lässt den Mitgliedstaaten zwar Spielraum bei der Umsetzung, setzt jedoch klare Impulse für den Ausbau grüner Gase.
Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen EU-weit um mindestens 55 % gegenüber 1990 gesenkt und bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden. Biomethan gilt hierbei als Schlüsselfaktor: Der geplante Ausbau auf 35 Mrd. Normkubikmeter bis 2030 entspricht einem Wachstum von mehr als 600 % gegenüber dem Niveau von 2023.
Vertreter der Bioenergiebranche sehen in dem vorliegenden EnWG-Entwurf einen Rückschritt, der den europäischen Zielen zuwiderlaufen und den Ausbau der Biomethanproduktion in Deutschland ausbremsen könnte. Das BMWE äußerte sich bislang nicht zu den kritischen Stellungnahmen aus der Branche.
(Quelle: Bundesverband Bioenergie e.V.)









