Im September 2017 wurde die neue überarbeitete DIN EN ISO 15257 “Kathodischer Korrosionsschutz – Qualifikationsgrade von mit kathodischem Korrosionsschutz befassten Personen – Grundlage für ein Zertifizierungsverfahren” eingeführt. Sie ersetzt die nun zurückgezogene Vorgängerversion, die nur europaweit im Rahmen von CEN gültig war. Mit der Einführung in ISO liegt nun eine weltumspannende Anerkennung der in der Norm definierten Qualifikationsgrade vor. Für die Inhaber der Zertifikate bedeutet dies einen immensen Vorteil, da ihre Qualifikation nun weltweite Anerkennung besitzt und früher notwendige Zertifizierungen, beispielsweise über NACE International, nicht mehr notwendig sind.
Neben der Auflage als ISO-Norm sind folgende Änderungen gegenüber der Vorgängernorm DIN EN 15257:2007-03 vorgenommen worden:
- Überarbeitung der Begriffe
- Aufnahme der Qualifikationsgrade 4 und 5
- Anwendungsbereiche nun im normativen Teil der Norm aufgenommen
- Kenntnisse und Aufgaben tabellarisch im normativen Teil der Norm aufgenommen
- Zertifizierungsprogramm als normativer Anhang gestaltet
Von besonderer Bedeutung ist die Erweiterung der Qualifikationsgrade von vorher 3 auf 5, die für jeden der folgenden Anwendungsbereiche gelten:
- Metallene an Land befindliche Anlagen
- Metallene am oder im Salzwasser befindliche Anlagen und Bauwerke
- Stahlbetonbauwerke
- Innere Oberflächen metallener Anlagen, die einen Elektrolyt enthalten
Für diese Anwendungsbereiche können durch die Zertifizierungsstelle fKKs cert folgende Qualifikationsgrade vergeben werden:
- Qualifikationsgrad 1, Kathodischer Korrosionsschutz-Datenerfasser (oder -prüfer)
- Qualifikationsgrad 2, Kathodischer Korrosionsschutz-Techniker
- Qualifikationsgrad 3, Kathodischer Korrosionsschutz-Chef-Techniker
- Qualifikationsgrad 4, Kathodischer Korrosionsschutz-Spezialist
- Qualifikationsgrad 5, Kathodischer Korrosionsschutz-Experte
Neu eingeführt und von großer Bedeutung ist der Qualifikationsgrad 5. Zusätzlich zu den für Personen mit Qualifikationsgrad 4 zutreffenden Qualifikationen müssen KKS-Personen mit Qualifikationsgrad 5 den Stand der Technik des KKS durch wissenschaftliche Arbeiten und Veröffentlichungen von Expertengutachten weiterentwickelt haben, und sie müssen einen herausgehobenen und grundlegend neuen Beitrag zur Wissenschaft oder Praxis der Korrosionskontrolle durch KKS geleistet haben.
Die Voraussetzungen zur Erlangung des Qualifikationsgrades 5 werden im Anhang der DIN EN ISO 15257 konkret definiert. In einer Qualifikationsnachweismappe müssen die Bewerber darlegen, dass sie die formalen Voraussetzungen erfüllen und dies ergänzend auf der Grundlage einer Befragung durch die Mitglieder des Beurteilungsgremiums nachweisen.
Am 8. Mai 2018 fand weltweit erstmalig bei der fkks cert gmbH eine Zertifizierung von zwei Kandidaten zum Qualifikationsgrad 5 statt. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und der anschließenden Befragung durch das Beurteilungsgremium wurde beiden Kandidaten Dr.-Ing. Thorsten Eichler, CORR-LES Isecke & Eichler KG, Berlin und Dr. Dr. Franz Pruckner, ZT-Büro Pruckner, Euratsfeld, Österreich, der Qualifikationsgrad 5 erteilt.
Die Graduierungsurkunden sollen den Zertifikatsinhabern im Rahmen des 12. Praxistags Korrosionsschutz am 27. Juni 2018 in Bochum überreicht werden.