Überblick über die Rahmenbedingungen zu Wasserversorgungskonzepten in NRW
Thema: Wasser
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Vor dem Hintergrund klimatischer Veränderungen gewinnt die Aufgabe der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung immer mehr an Bedeutung. Darauf hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit der Pflicht der Kommunen zur Vorlage eines Wasserversorgungskonzeptes im § 38 Landeswassergesetz reagiert. Alle sechs Jahre ist die Gemeinde demnach verpflichtet, ein Konzept an die Bezirksregierung zur Prüfung vorzulegen und laufend fortzuschreiben. Dies fand erstmals im Jahr 2018 statt. Im Rahmen der zweiten Periode sind noch einige Fragen diesbezüglich offen. Aus diesem Grund setzt sich der folgende Fachbeitrag mit den Rahmenbedingungen der Wasserversorgungskonzepte auseinander.
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