Umsetzung des Bodenschutzes: DIN 18915 sorgt für verbesserten Bodenschutz in Bauverträgen nach VOB/B
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Durch die Änderungen der Geltungsbereiche im Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sind Oberböden und Böden für vegetationstechnische Zwecke nunmehr für alle Gewerke am Bau nach den Grundsätzen des Landschaftsbaus zu behandeln. Durch die aktuelle Überarbeitung der DIN 18915 werden nun enge Regelungen zum Schutz des Bodens vorgelegt. Dabei berücksichtigt die Normen nicht nur typische Bauvorhaben des Landschaftsbaus, sondern auch den „schweren Erdbau“, insbesondere für den Leitungsbau, Straßenbau oder für Windkraftanlagen. Wesentliches Ziel der Norm ist es Schadverdichtungen zu verhindern. Dazu werden die Böden in Gruppen klassifiziert und nach deren Plastizitätsgrenzen Vorgaben zur Bearbeitung und Befahrung gemacht. Weiterhin werden Vorgaben zur Lagerung und zur Herstellung eines funktionsfähigen Bodengefüges nach der Baumaßnahme gemacht.
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