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Investionsanreize richtig setzen: BDEW und BNetzA im Dialog

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat sich am 13. August zum Xgen-Expertenaustausch der Bundesnetzagentur geäußert. Dabei hat der BDEW Fachargumente für eine methodische Ausgestaltung des regulatorischen Produktivitätsfaktors vorgelegt. Ziel der BNetzA ist es, den Regulierungsrahmen für Netzbetreiber zukunftsfähig zu gestalten. Im Folgenden lesen Sie das BDEW-Statement.

von | 19.08.25

BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae
Foto: ©Thomas Imo Photothek/BDEW
BDEW

NEST-Prozess: Investitionsanreize setzen

Mit dem NEST-Prozess will die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Regulierungsrahmen für Netzbetreiber zukunftsfähig gestalten. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung des Produktivitätsfaktors Xgen, eines der finanziell wichtigsten Parameter der Anreizregulierung für die Netzbetreiber.

Der Xgen misst, inwiefern sich die Produktivität der Netzbetreiber von der Gesamtwirtschaft unterscheidet, und wirkt als pauschaler Abschlag auf die Erlöse der Netzbetreiber, wenn die Produktivität höher geschätzt wird als die der Gesamtwirtschaft. Da die tatsächliche Produktivitäts- und Kostenentwicklung nicht exakt messbar ist, wird der Xgen auf Basis historischer Daten und wissenschaftlich anerkannter Methoden geschätzt.

Die BNetzA präferiert eine methodische Weiterentwicklung, die auf den Gesamtkosten eines Netzbetreibers basiert. Dieser Ansatz ist nicht nachvollziehbar, da Anpassungen aufgrund des jährlichen Kapitalkostenausgleichs zukünftig nicht mehr auf die Kapitalkosten und die Betriebskosten, sondern nur noch auf die Betriebskosten erfolgen sollen.

Laut dem von Polynomics für den BDEW erstellten Gutachten basiert der Vorschlag der BNetzA auf Annahmen, die in der Realität nicht erfüllt sind. Werden die Gesamtkosten eines Netzbetreibers für die Berechnung des Xgen herangezogen, aber nicht auf seine Kapitalkosten, sondern nur auf seine Betriebskosten angewendet, werden den Netzbetreibern systematisch Erlöse entzogen, die ihnen als effizient anerkannte Erlöse eigentlich zustehen – mit direkten Folgen auf ihre Investitionsfähigkeit und die Umsetzung der Energiewende.

Das Ergebnis: Es zeichnet sich eine kompliziertere Regulierung ab, die mehr Unsicherheit und eine schlechtere Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber bedeuten würde.

Drei methodische Ansätze vorstellbar

Der BDEW legt mit dem Gutachten von Polynomics Alternativen vor. So existieren gleich mehrere Ansätze, die wissenschaftlich fundiert, mit dem aktuellen Regulierungssystem vereinbar und methodisch überlegen sind:

  1. So können mit dem OPEX Xgen – einer Berechnung auf Basis der Betriebskosten – die effizienten Betriebskosten korrekt und ohne Verzerrung abgebildet werden.
  2. Falls die bisherigen Daten zu volatil oder unsicher sind, kann ein Aussetzen des Xgen diesen Unsicherheiten Rechnung tragen.
  3. Wenn es kein eigenes Instrument gibt, um Veränderungen in der Versorgungsaufgabe der Netzbetreiber zu berücksichtigen, könnte ein sogenannter historischer Xgen eine sinnvolle Alternative sein. Dabei würde sich die Berechnung allein auf die Entwicklung der Netzwirtschaft stützen – ohne Vergleich mit der Gesamtwirtschaft.

Eine wachsende Zahl an Erneuerbare-Energien-Anlagen möchte ans Netz angeschlossen werden, ebenso wie immer mehr Speicher, Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur und auch Industrieanlagen. Dies erfordert erhebliche Investitionen in eine moderne, leistungsfähige Energieinfrastruktur.

„Energiewende ohne Netze funktioniert nicht. Wir brauchen eine Regulierung, die die Rolle der Netzbetreiber als Rückgrat der Energiewende stärkt – mit Planungssicherheit, verlässlichen Erlösen und einem klaren Investitionsanreiz“, betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Berechnungsmethoden beibehalten, Zeitverzug abschaffen

Darüber hinaus plant die BNetzA, eine von zwei bisherigen Berechnungsmethoden für den Xgen zu streichen. Angesichts der Tatsache, dass der Xgen-Wert nicht direkt beobachtbar ist und deshalb nicht eindeutig validiert werden kann, halten die Gutachter eine Methodenvielfalt für zwingend erforderlich, um grundlegenden Unsicherheiten in der Berechnung Rechnung zu tragen.

Aus Sicht der Gutachter ist auch der beibehaltene Zweijahresverzug bei der Anpassung der Erlösobergrenze an die Inflation über den Verbraucherpreisindex (VPI) nicht sachgerecht, da er systematisch zu einer Unterdeckung der tatsächlichen Betriebskosten der Netzbetreiber führt. Die Abschaffung des Zeitverzuges hatte der BDEW bereits in den Stellungnahmen zu den Rahmenfestlegungen des NEST-Prozesses gefordert.
Der BDEW appelliert deshalb an die BNetzA, die Auswirkungen ihres Vorschlags im laufenden Konsultationsverfahren kritisch zu überprüfen.

„Angesichts der großen Herausforderungen, denen die Netzbetreiber in Deutschland gegenüberstehen, muss die neue Regulierung einem Praxischeck standhalten“, sagt Kerstin Andreae.

Das Konsultationsverfahren zu den Entwürfen der Methodenfestlegung Xgen läuft derzeit noch. Die ausführliche Stellungnahme des BDEW wird im Rahmen des Verfahrens am 18. August 2025 veröffentlicht.

Das Gutachten steht hier zum Download zur Verfügung.

(Quelle: BDEW)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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