Setzungen im Asphalt, auffällige Gerüche, zugewachsene Schächte oder schwer erreichbare Trassenabschnitte zeigen sich oft zuerst an der Oberfläche, nicht im Kanal selbst. Der neue Kommunale Hinweis „Oberirdische Kontrolle von Kanaltrassen“ beschreibt, wie Betriebe solche Auffälligkeiten strukturiert erfassen und dokumentieren. Die neue Checkliste soll dabei helfen.
Ziel ist die systematische Erfassung sichtbarer und anderweitig wahrnehmbarer Auffälligkeiten an der Oberfläche und im Umfeld der Kanaltrassen. Abwasserbetriebe gewinnen dadurch zusätzliche Informationen für den Betrieb, die Sanierungsplanung und die Risikobewertung ihrer Netze.
Trassenbegehungen ersetzen weder Videobefahrungen noch technische Inspektionen der Leitungen. Sie liefern jedoch Informationen, die im Kanal selbst unsichtbar bleiben: neue Verkehrsbelastungen, Baustellen, versiegelte Flächen, Baumstandorte, eingeschränkte Zugänge oder Veränderungen an der Straßenoberfläche. Die ergänzende Betrachtung der Oberfläche entlang der Kanaltrassen und ihres Umfelds vervollständigt damit das Bild des Kanalnetzes.

Verkehrsbelastungen und sichtbare Folgen von Kanalschäden gehören zum Umfeld, das bei der oberirdischen Trassenkontrolle erfasst wird. (© IKT)
Umfeld beeinflusst Risikobewertung
Die oberirdische Kontrolle gleicht vorhandene Bestandsdaten mit der Situation vor Ort ab. Dabei stehen drei Fragen im Mittelpunkt:
- Wo verlaufen Leitungen tatsächlich?
- Welche Schachtabdeckungen fehlen oder sind beschädigt?
- Wurden Abschnitte erneuert, ohne dass alle Bestandsdaten nachgeführt wurden?
Schachtabdeckungen, Belüftungsöffnungen und Einbindungen in Verkehrsflächen lassen sich direkt dokumentieren. Betriebe aktualisieren damit ihr Kanalkataster.
Die Umgebung einer Kanaltrasse verändert sich fortlaufend. Schwerverkehr beansprucht Leitungen und Bauwerke teils stärker als ursprünglich vorgesehen. Baumwurzeln erhöhen das Risiko von Einwuchs, Bauarbeiten oder neue Versiegelungen verändern die Randbedingungen.
Auch die Lage an Gewässern, in Wasserschutzgebieten oder auf stark genutzten Verkehrsflächen beeinflusst die möglichen Folgen einer Störung. Wer solche Informationen systematisch erfasst, kann Reinigungs-, Wartungs- und Sanierungsmaßnahmen gezielter priorisieren.
Gerüche und Setzungen als Warnsignale
Auffällige Gerüche können auf Betriebsstörungen infolge von Ablagerungen oder Blockaden hindeuten. Setzungen von Straßenoberflächen, Ausspülungen, Hohlräume, Schäden an Schachtbauwerken oder veränderte Ein- und Ausläufe verlangen ebenfalls Aufmerksamkeit.
Werden akute Gefahren sichtbar, müssen Betriebe Sicherungsmaßnahmen und weitergehende Untersuchungen unverzüglich einleiten. Nicht jeder Schaden kündigt sich jedoch an der Oberfläche an: Die regelmäßige technische Inspektion des Kanals bleibt weiterhin notwendig.
Fünf Bereiche strukturieren den Kontrollgang
Die Checkliste des KomNetABWASSER gliedert die Begehung in fünf Bereiche:
- Grundlagen wie Lage, Pläne und Kontrollintervalle
- Umgebungseinflüsse wie Baustellen, Verkehr und Eingriffe
- Zugänglichkeit und Vegetation wie Zuwegungen, Bäume und Bewuchs
- Indikatoren für Betriebsstörungen wie Gerüche, Setzungen und Erosionsspuren
- Dokumentation von Befunden und Folgemaßnahmen
Betriebe protokollieren Befunde mit Notizen und Fotos. Abweichungen tragen sie in Karten, Lagepläne und Kanalkataster ein, im Idealfall bereits während der Begehung digital.

Wurde bei der Begehung ein Schaden festgestellt, folgen Kanalbauarbeiten (© IKT)
Besonders wichtig ist es, Folgemaßnahmen, Verantwortlichkeiten und Termine unmittelbar festzuhalten. So wird aus einem Rundgang ein nachvollziehbarer betrieblicher Vorgang.
Informationsfluss über Abteilungsgrenzen hinweg
Trassenbegehungen durch Teams der Stadtentwässerung sind nicht die einzige Informationsquelle. Auch die Straßenunterhaltung, der Bauhof sowie Teams der Sinkkastenreinigung und der Straßen- und Wegekontrolle nehmen Veränderungen wahr, die für den Kanalbetrieb relevant sein können.
Zwischen diesen Stellen sollte deshalb ein pragmatischer Informationsfluss bestehen, damit Beobachtungen nicht versanden. Beauftragen Betriebe einen Dienstleister mit der Begehung, sollten sie diesem bereits in der Ausschreibung klare Vorgaben für eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation machen.
Die Checkliste ist nicht am Schreibtisch entstanden. Der Impuls kam aus der ingenieurtechnischen Beratung im KomNetABWASSER. Beteiligte Abwasserbetriebe haben die Checkliste mit ihren Praxiserfahrungen abgestimmt.Aus Fragen einzelner Abwasserbetriebe entstehen im Austausch mit Kollegen aus anderen Kommunen gemeinsame Lösungen. Alle Teilnehmer des KomNetABWASSER können diese nutzen.
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