Ziel des Förderinstrumentes ist es, Investitionen in CO2-arme Technologien voranzutreiben – insbesondere in den Bereichen Chemie, Papier und Zellstoff, Stahl, Zement, Kalk, Metalle, Keramik, Glas und Gips.
Im Rahmen des Vorverfahrens können Industrieunternehmen Stellung zu den geplanten Förderbedingungen nehmen. Zudem eröffnet der Prozess die Möglichkeit, neue Projekte für die anstehende Auktion einzureichen. Gegenüber der ersten Vergaberunde von 2024 wurde die Ausgestaltung des Programms flexibler, mittelstandsfreundlicher und technologieoffener konzipiert. Neu ist unter anderem, dass nun auch Verfahren zur Abscheidung und Speicherung (CCS) sowie zur Abscheidung und Nutzung (CCU) von CO2 förderfähig sind.
Unternehmen, die bis spätestens 1. Dezember 2025 am Vorverfahren teilnehmen, erfüllen damit die zentrale Voraussetzung für ein Gebot im anschließenden Auktionsverfahren 2026. Teilnehmer der Vorbereitung 2024 können sich über eine vereinfachte Bestätigung beteiligen. Die formalen Regelungen zum Vorverfahren werden heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das eigentliche Gebotsverfahren beginnt voraussichtlich Mitte 2026. Die Vergabe der CO2-Differenzverträge erfolgt über ein wettbewerbliches Auktionsverfahren, das sicherstellt, dass nur besonders wirtschaftliche und effiziente Projekte gefördert werden.
Ziel und Funktionsweise der CO2-Differenzverträge
Mit den CO2-Differenzverträgen werden Unternehmen, die in emissionsarme Produktionsverfahren investieren, gegen finanzielle Risiken durch Preis- und Kostenunterschiede abgesichert. Über einen Zeitraum von 15 Jahren werden sowohl Schwankungen bei CO2- und Energiepreisen als auch Mehrkosten gegenüber konventionellen Verfahren ausgeglichen. Damit sollen innovative Produktionsweisen, die sich derzeit am Markt noch nicht rechnen, wettbewerbsfähig werden und Unternehmen eine verlässliche Planungsbasis erhalten.
Das Instrument ist technologieoffen ausgestaltet: Die Fördernehmer können selbst entscheiden, mit welchen klimafreundlichen Energieträgern – etwa Strom, Wasserstoff oder Biomasse – sie die Vorgaben zur Emissionsminderung erfüllen. Die CO2-Einsparungen müssen dabei über die Vertragslaufzeit stetig steigen: mindestens 60 % ab dem dritten Jahr und 90 % am Ende der Laufzeit. Die Vergütung erfolgt leistungsabhängig auf Basis der tatsächlich erreichten Emissionsreduktionen.
Auch mittelständische Unternehmen mit kleineren Produktionsanlagen können an den CO2-Differenzverträgen teilnehmen. Das Modell basiert auf marktwirtschaftlichen Prinzipien und wird bereits in mehreren europäischen Ländern, darunter das Vereinigte Königreich, Frankreich, die Niederlande und Österreich, erfolgreich angewendet.
Das Gebotsverfahren steht unter Haushaltsvorbehalt und bedarf noch der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Alle Informationen und Unterlagen zum Vorverfahren 2026: klimaschutzvertraege.info
(Quelle: BMWE)
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