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Weniger Emissionen bei der Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität

Neue Richtlinie VDI 3896 gibt Hinweise und Empfehlungen für Bauherren und Betreiber, Planer und ausführende Firmen, Institutionen und Behörden.

von | 02.11.15

Der Einsatz von Biogas als Erdgassubstitut ist Teil des vom Gesetzgeber forcierten Wandels von fossil basierter hin zur regenerativer Strom- und Wärmeversorgung in Deutschland. Um das in Biogasanlagen erzeugte Biogas in die bestehenden Gasnetze einzuspeisen, sind jedoch Verfahrensschritte notwendig, um eine vom Gasnetzbetreiber und letztendlich auch vom Verbraucher gewünschte Gasqualität zu erzielen. Bei dieser Aufbereitung sind mögliche Emissionen zu vermeiden bzw. zu mindern.
Die neue Richtlinie VDI 3896 zeigt dazu den Stand der Technik von Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität und gibt Hinweise und Empfehlungen zu Minderungsmaßnahmen für Emissionen. VDI 3896 nennt Emissionswerte und erläutert, wie diese Parameter zu messen sind.
Die Richtlinie dient gleichermaßen als Arbeitsmittel für Bauherren und Betreiber, Planer und ausführende Firmen, Aufsichts- und Überwachungsorgane sowie Prüfinstitutionen und Behörden. Nicht Gegenstand der VDI 3896 sind Anlagen, die sich ausschließlich mit der Erzeugung von Biogas, der Konditionierung von aufbereiteten Gasen oder der Einspeisung von aufbereitetem Biogas beschäftigen. Mit der Erzeugung von Biogas befassen sich die Richtlinien VDI 3475 Blatt 4 „Emissionsminderung – Biogasanlagen in der Landwirtschaft – Vergärung von Energiepflanzen und Wirtschaftsdünger“ und VDI 3475 Blatt 5 „Emissionsminderung – Biologische Abfallbehandlungsanlagen – Vergärung und Nachbehandlung“. Herausgeber der Richtlinie VDI 3896 „Emissionsminderung – Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität“ ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN.
Die Richtlinie ist ab sofort in deutsch/englischer Fassung zum Preis von EUR 101,40 beim Beuth Verlag erhältlich und ersetzt den Entwurf vom Juni 2014. Weitere Informationen und Onlinebestellung unter www.vdi.de/3896 und www.beuth.de.

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