Gesetzlich geregelt
Vor wenigen Jahren noch wurden im Kanalnetz regelmäßige und flächendeckende Maßnahmen zur Schadnagerbekämpfung durchgeführt. Mit Inkrafttreten der Biozidverordnung 528/2012 wurde der Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln gegen Schadnager (Rodentiziden) – sie enthalten blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, sogenannte Antikoagulanzien – neu geregelt. Die konkrete Handhabung wird durch die Risikominderungsmaßnahmen (RMM) festgelegt. Die vielfach noch gängige Praxis, den Köder zum Beispiel an einem Draht in einen Kanalschacht zu hängen, ist in den RMM nicht vorgesehen. Insbesondere bei Starkregenereignissen und den damit verbundenen Überflutungen und Rückstauereignissen in Abwasserkanälen und -schächten werden „ausgehängte“ Köder mitgerissen oder die Gifte ausgewaschen. Die giftigen Substanzen verunreinigen das Abwasser und stellen die Umwelt vor große Probleme.