Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle stellen ein Gefahrenpotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden dar. Zur Sanierung von Schäden durch Reparatur liegen für den Einsatz von Kurzlinern, T-Stücken und Hutprofilen vielfältige Erfahrungen vor. Teil 7 der Merkblattreihe DWA-M 144 zeigt für dieses Verfahren harmonisierte, standardisierte Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) auf.
Diese ZTV für vor Ort härtende Materialien behandeln die Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden, die als Freispiegelleitungen betrieben werden. Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und insbesondere die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Bestandteil des Bauvertrags sind.
Der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA entwickeln gemeinsam die bewährten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) in der Merkblattreihe DWA-M 144 fort.
Teil 7 richtet sich an Ausschreibende von vor Ort härtenden Kanalreparaturverfahren mittels Kurzlinern, T-Stücken und Hutprofilen (Anschlusspassstücken).
Ausgabe: 11/20
Prüfverfahren bewertet Zustand alternder Kunststoffrohre
Zahlreiche Kunststoffrohrleitungen aus den 1970er- und 1980er-Jahren haben ihre ursprünglich auf 50 Jahre veranschlagte Mindestlebensdauer erreicht. Netzbetreiber stehen deshalb vor der Entscheidung, ob sie ihre Rohrsysteme weiter nutzen oder sanieren. Um Betreiber bei der Frage zu unterstützen, hat das Kunststoff-Zentrum SKZ ein Prüf- und Analyseverfahren entwickelt. Mit diesem können Netzbetreiber den tatsächlichen Zustand der Rohrsysteme bewerten und Investitionen gezielter planen.






