Das DVGW-Merkblatt G 440 wird derzeit zur Anpassung an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen überarbeitet.
Für Energieanlagen gelten die sicherheitstechnischen Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, gesetzliche Vermutung der Einhaltung, wenn das Regelwerk beachtet wurde – sowie gegebenenfalls der GasHDrLtgV. Für die Aufsicht über Energieanlagen sind nach EnWG die Energieaufsichtsbehörden der Länder zuständig. Einer der wesentlichen arbeitsschutzbezogenen Aspekte für Arbeiten an Anlagen der Gasversorgung ist der Explosionsschutz. DVGW-Technischer Hinweis / Merkblatt G 440 (M) gibt Hinweise zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten Falls die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nicht sicher verhindert werden kann, hat der Betreiber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und der Allgemeinheit zu ergreifen.
Die entsprechenden Anforderungen waren in der Betriebssicherheitsverordnung 2002 (BetrSichV 2002) in Abschnitt 2 aufgeführt. Hierzu gehört die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes nach § 6 Abs. 1 der BetrSichV 2002 und die Prüfung des Explosionsschutzkonzeptes nach der BetrSichV 2002 Anhang 4 A Nr. 3.8. Im gemeinsam mit der BG ETEM erstellten DVGW-Merkblatt G 440 “Explosionsschutzdokument für Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas”, Ausgabe 04/2012, sind die Anforderungen an die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für Gasversorgungsanlagen am Beispiel von Gas-Druckregelanlagen, Verdichteranlagen, Erdgastankstellen und Biogas-Aufbereitungs- und -Einspeiseanlagen dargestellt.
Darüber hinaus enthält der Anhang E die typischen Prüfpunkte zur Durchführung der Prüfung nach Anhang 4, Abschnitt A, Nr. 3.8 BetrSichV 2002 für eine Gasanlage.
Einzelheiten zur neuen Rechtslage ab 1. Juni 2015 werden in einem Fachbeitrag der Zeitschrift gwf Gas | Erdgas, Ausgabe Juni 2015, dargestellt.
Rheinenergie: Erste automatische Standrohr-Station in Köln
Mit der Inbetriebnahme der bundesweit ersten automatischen Standrohr-Abholstation setzt die RheinEnergie neue Maßstäbe im Bereich der Trinkwasserversorgung. Die innovative Station am Kölner Zugweg ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr Standrohre kontaktlos und hygienisch abzuholen – ein bislang einzigartiger Service in Deutschland. Standrohre können vielseitig eingesetzt werden – wie zur Trinkwasserentnahme bei Straßenfesten oder Bewässerung von Straßenbäumen.