Generic filters
FS Logoi

Neuerscheinung: GW 315

"Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten"

von | 09.02.20

NULL
Dieses Arbeitsblatt wurde vom Projektkreis „Überarbeitung GW 315“ im Technischen Komitee „Gasverteilung“ erarbeitet. Das Arbeitsblatt GW 315 gibt grundlegende Hinweise zur Vermeidung von Beschädigungen vorhandener Versorgungsanlagen im Zuge von Baumaßnahmen. Es gilt für alle Bauarbeiten (siehe auch Abschnitt 3.4 Bauarbeiten/Bautätigkeiten) und regelt die Anforderungen an Bauausführende und Betreiber von Versorgungsanlagen. Bei Beginn der Bauarbeiten müssen vor Ort Informationen zu Versorgungsanlagen aus dem Planwerk mit aktuellem Stand vorliegen. Der Bauausführende ist daher verpflichtet, sich unmittelbar vor Baubeginn Gewissheit über die Lage von Versorgungsanlagen zu verschaffen und die Versorgungseinrichtungen für die Dauer der Bauausführung zu schützen. Die Verpflichtung zur Erkundigung seitens des Bauausführenden ergibt sich aus gefestigter Rechtsprechung sowie Vorschriften zur Unfallverhütung und Regelungen der Landesbauordnungen, Schutzanweisungen (z. B. Merkheft für Baufachleute) usw. Verstöße eines Bauausführenden gegen die Erkundigungs- und Sorgfaltspflicht führen im Schadensfall zu einer Schadensersatzverpflichtung nach § 823 BGB und können darüber hinaus im Einzelfall auch mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden sein. In diesem Zusammenhang muss deutlich gemacht werden, dass insbesondere auch Auftraggeber und Bauherren ebenso wie die mit der Planung und Ausschreibung beauftragten Ingenieurbüros und Architekten in dem gesamten Prozess eine Mitwirkungspflicht haben und die erforderlichen Maßnahmen zur Netzauskunft, Erkundigung und den späteren Bauarbeiten bereits bei den ersten Überlegungen zu Baumaßnahmen berücksichtigen müssen. Dies gilt auch für öffentliche Vorhabensträger, wie Bau- und Ordnungsbehörden. Dies dient insgesamt dem Schutz der Versorgungsanlagen und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden sowie Versorgungsstörungen. Unstrittig ist in diesem Zusammenhang die Mitwirkung des Betreibers einer Versorgungsanlage durch die Netzauskunft im Zuge von Bau- und Planungsmaßnahmen. Aufgrund des vorhandenen öffentlichen Interesses werden durch die Betreiber Auskünfte gegenüber Dritten über die Lage und den Verlauf ihrer Versorgungslagen erteilt. Das DVGW-Arbeitsblatt GW 118 „Erteilung von Netzauskünften“ bildet ein wesentliches Bindeglied zu den späteren Bauarbeiten, indem darin die Erteilung von Netzauskünften geregelt ist. Das Arbeitsblatt GW 315 gibt ebenfalls Hinweise auf die Erkundigungspflicht der Bauausführenden zum Schutz der Versorgungsanlagen während der Bauausführung. Weitere wesentliche Elemente zum Schutz der Versorgungsanlagen vor Beschädigungen und zur Vermeidung von Unfällen sind Ausbildung und Qualifizierung der aus- und aufsichtführenden Mitarbeiter der Bauunternehmen. Hier geben beispielsweise die nachfolgend aufgezählten Regelwerke Anforderungen, auch bezogen auf das eingesetzte Bauverfahren, vor:
  • DVGW-Hinweis GW 129 „Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen – Schulungsplan für Ausführende, Aufsichtsführende und Planer“
  • DVGW-Arbeitsblatt GW 321 „Steuerbare horizontale Spülbohrverfahren für Gas- und Wasserrohrleitungen – Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung“
  • DVGW-Arbeitsblatt GW 325 „Grabenlose Bauweisen für Gas- und Wasser-Anschlussleitungen; Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung“
  • DVGW-Arbeitsblatt GW 329 „Fachaufsicht und Fachpersonal für steuerbare horizontale Spülbohrverfahren; Lehr- und Prüfplan“ und DVGW-Arbeitsblatt GW 381 „Bauunternehmen im Leitungstiefbau – Mindestanforderungen“.
Ausgabe 1/20

Dieses Arbeitsblatt wurde vom Projektkreis „Überarbeitung GW 315“ im Technischen Komitee „Gasverteilung“ erarbeitet. Das Arbeitsblatt GW 315 gibt grundlegende Hinweise zur Vermeidung von Beschädigungen vorhandener Versorgungsanlagen im Zuge von Baumaßnahmen. Es gilt für alle Bauarbeiten (siehe auch Abschnitt 3.4 Bauarbeiten/Bautätigkeiten) und regelt die Anforderungen an Bauausführende und Betreiber von Versorgungsanlagen.
Bei Beginn der Bauarbeiten müssen vor Ort Informationen zu Versorgungsanlagen aus dem Planwerk mit aktuellem Stand vorliegen.
Der Bauausführende ist daher verpflichtet, sich unmittelbar vor Baubeginn Gewissheit über die Lage von Versorgungsanlagen zu verschaffen und die Versorgungseinrichtungen für die Dauer der Bauausführung zu schützen. Die Verpflichtung zur Erkundigung seitens des Bauausführenden ergibt sich aus gefestigter Rechtsprechung sowie Vorschriften zur Unfallverhütung und Regelungen der Landesbauordnungen, Schutzanweisungen (z. B. Merkheft für Baufachleute) usw.
Verstöße eines Bauausführenden gegen die Erkundigungs- und Sorgfaltspflicht führen im Schadensfall zu einer Schadensersatzverpflichtung nach § 823 BGB und können darüber hinaus im Einzelfall auch mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden sein.
In diesem Zusammenhang muss deutlich gemacht werden, dass insbesondere auch Auftraggeber und Bauherren ebenso wie die mit der Planung und Ausschreibung beauftragten Ingenieurbüros und Architekten in dem gesamten Prozess eine Mitwirkungspflicht haben und die erforderlichen Maßnahmen zur Netzauskunft, Erkundigung und den späteren Bauarbeiten bereits bei den ersten Überlegungen zu Baumaßnahmen berücksichtigen müssen. Dies gilt auch für öffentliche Vorhabensträger, wie Bau- und Ordnungsbehörden. Dies dient insgesamt dem Schutz der Versorgungsanlagen und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden sowie Versorgungsstörungen.
Unstrittig ist in diesem Zusammenhang die Mitwirkung des Betreibers einer Versorgungsanlage durch die Netzauskunft im Zuge von Bau- und Planungsmaßnahmen. Aufgrund des vorhandenen öffentlichen Interesses werden durch die Betreiber Auskünfte gegenüber Dritten über die Lage und den Verlauf ihrer Versorgungslagen erteilt.
Das DVGW-Arbeitsblatt GW 118 „Erteilung von Netzauskünften“ bildet ein wesentliches Bindeglied zu den späteren Bauarbeiten, indem darin die Erteilung von Netzauskünften geregelt ist. Das Arbeitsblatt GW 315 gibt ebenfalls Hinweise auf die Erkundigungspflicht der Bauausführenden zum Schutz der Versorgungsanlagen während der Bauausführung. Weitere wesentliche Elemente zum Schutz der Versorgungsanlagen vor Beschädigungen und zur Vermeidung von Unfällen sind Ausbildung und Qualifizierung der aus- und aufsichtführenden Mitarbeiter der Bauunternehmen. Hier geben beispielsweise die nachfolgend aufgezählten Regelwerke Anforderungen, auch bezogen auf das eingesetzte Bauverfahren, vor:

  • DVGW-Hinweis GW 129 „Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen – Schulungsplan für Ausführende, Aufsichtsführende und Planer“
  • DVGW-Arbeitsblatt GW 321 „Steuerbare horizontale Spülbohrverfahren für Gas- und Wasserrohrleitungen – Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung“
  • DVGW-Arbeitsblatt GW 325 „Grabenlose Bauweisen für Gas- und Wasser-Anschlussleitungen; Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung“
  • DVGW-Arbeitsblatt GW 329 „Fachaufsicht und Fachpersonal für steuerbare horizontale Spülbohrverfahren; Lehr- und Prüfplan“ und DVGW-Arbeitsblatt GW 381 „Bauunternehmen im Leitungstiefbau – Mindestanforderungen“.

Ausgabe 1/20

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Informier' dich doch!

Jetzt den monatlichen 3R-info-Newsletter abonnieren!

Rheinenergie: Erste automatische Standrohr-Station in Köln
Rheinenergie: Erste automatische Standrohr-Station in Köln

Mit der Inbetriebnahme der bundesweit ersten automatischen Standrohr-Abholstation setzt die RheinEnergie neue Maßstäbe im Bereich der Trinkwasserversorgung. Die innovative Station am Kölner Zugweg ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr Standrohre kontaktlos und hygienisch abzuholen – ein bislang einzigartiger Service in Deutschland. Standrohre können vielseitig eingesetzt werden – wie zur Trinkwasserentnahme bei Straßenfesten oder Bewässerung von Straßenbäumen.

mehr lesen
Flüssigböden: Neues Merkblatt veröffentlicht
Flüssigböden: Neues Merkblatt veröffentlicht

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat am 18.03.2025 das „Merkblatt für die Herstellung und Verwendung von zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen“ (M ZFSV) herausgegeben und auf der Webseite veröffentlicht. Das Merkblatt ersetzt damit das seit 2011 veröffentlichte „Hinweisblatt für die Herstellung und Verwendung von zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen“ (H ZFSV), wird damit nach Normenklatur der FGSV in der Stufe R2 des Regelwerks der FGSV einsortiert.

mehr lesen
Wir versorgen Deutschland und verbinden Europa
Wir versorgen Deutschland und verbinden Europa

GASCADE treibt mit dem Auf- und Ausbau eines Wasserstoff-Netzes eine sichere und nachhaltige Energiezukunft für Deutschland und Europa voran. Für unsere beiden Zukunftsprojekte Flow – making hydrogen happen und AquaDuctus suchen wir Ingenieure (m/w/d), die mit uns ihren Beitrag zur Energiewende leisten wollen.
Als unabhängiger Fernleitungsnetzbetreiber transportieren wir Gas – sicher, zuverlässig, effizient und umweltfreundlich. Die Versorgungssicherheit stets im Fokus.

mehr lesen
Coalsi startet als eigenständige Gesellschaft
Coalsi startet als eigenständige Gesellschaft

Die Coalsi GmbH, Kompetenzzentrum für Luftreinhaltung und Fremdwasser in der Fritzmeier-Gruppe, möchte mit der Ausgründung als eigenständige Gesellschaft die bisherigen Aktivitäten der gleichnamigen Marke bündeln und tritt mit erweitertem Angebot am Markt auf. Dies teilte das Unternehmen am heutigen 11. Juni mit.

mehr lesen
Schachtabdeckungen: Wetterfest mit Glasfaserverbund
Schachtabdeckungen: Wetterfest mit Glasfaserverbund

Häufigere Extremwetterereignisse, steigende Temperaturen und veränderte Niederschlagsmuster stellen Kommunen vor neue Herausforderungen und machen innovative Lösungen zum Schutz der unterirdischen Infrastruktur notwendig. Die KHK Kunststoffhandel Cromm & Seiter GmbH möchte mit ihrem FibreIndustrial-Schachtabdeckungen Abhilfe schaffen.

mehr lesen

Publikationen zum Thema

Überblick über die Rahmenbedingungen zu Wasserversorgungskonzepten in NRW

Überblick über die Rahmenbedingungen zu Wasserversorgungskonzepten in NRW

Autor: Von Beate Kramer, Frank Licht und Galina Paschkow
Themenbereich: Rohrleitungstechnik

Vor dem Hintergrund klimatischer Veränderungen gewinnt die Aufgabe der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung immer mehr an Bedeutung. Darauf hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit der Pflicht der Kommunen zur Vorlage eines ...

Zum Produkt

Praxisorientiertes Risikomanagement in der Wasserversorgung

Praxisorientiertes Risikomanagement in der Wasserversorgung

Autor: Von Esad Osmancevic
Themenbereich: Rohrleitungstechnik

Das Thema „Kontinuität der Wasserversorgung“ ist in den Grundsätzen und Zielen des Betriebs der Wasserversorgungsanlagen verankert. Des Weiteren ist eine störungsfreie Wasserlieferung von der Wasserqualität, den Wassermengen, dem Personal ...

Zum Produkt

Die Unterschiede der GFK-Schlauchliner – vom Freispiegelkanal zur Trinkwasserleitung

Die Unterschiede der GFK-Schlauchliner – vom Freispiegelkanal zur Trinkwasserleitung

Autor: Von Dr. Nils Füchtjohann
Themenbereich: Rohrleitungstechnik

Bereits über Jahrzehnte sind GFK-Schlauchliner im Abwasserbereich etabliert. Seit wenigen Jahren halten sie auch zunehmend Einzug in den Trinkwasserbereich. Hygienisch, nachhaltig und projektsicher – für die grabenlose Sanierung von ...

Zum Produkt