Abwasserleitungen, -kanäle und Schächte müssen nach dem Stand der Technik „dicht“ sein. Andererseits sollten aus wirtschaftlichen Gründen Sanierungen vorrangig bei umwelttechnisch relevanten Schadstellen erfolgen. Nur so können die verfügbaren Mittel und Kapazitäten mit sinnvollen Prioritäten eingesetzt werden.
Die optische Inspektion (DIN EN 13508-2 in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 149-2) kann Aussagen zur Dichtheit nur in begrenztem Umfang liefern. So bedingen sichtbare Schäden nicht immer eine mangelnde Dichtheit. Andererseits sind undichte Stellen, insbesondere im Bereich von Rohrverbindungen, kaum visuell erkennbar. Daher ist zur Festlegung von Sanierungsprioritäten gegebenenfalls eine ergänzende Prüfung mit einem Druckmedium sinnvoll.
Dieses Merkblatt ersetzt das Merkblatt ATV-M 143-6 „Inspektion, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung von Abwasserkanälen und -leitungen – Teil 6: Dichtheitsprüfungen bestehender, erdüberschütteter Abwasserleitungen und -kanäle und Schächte mit Wasser, Luftüber- und Unterdruck“ vom Juni 1998. Es ist Teil der Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 149 zur Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden.
Das Merkblatt gilt für die Prüfung von in Betrieb befindlichen, erdüberschütteten, als Freispiegelleitungen betriebenen Abwasserleitungen und -kanälen einschließlich der Schächte mit den Prüfmedien Wasser und Luft. Die im Merkblatt definierten Kriterien dienen der Beurteilung des Handlungsbedarfs von in Betrieb befindlichen Entwässerungssystemen. Kriterien für Prüfungen an Abwasserleitungen und -kanälen sowie an Schächten in Wassergewinnungsgebieten legt das Arbeitsblatt DWA-A 142 fest.
Für die Festlegung sinnvoller Sanierungsprioritäten wurden im vorliegenden Merkblatt zwei Prüfkriterien definiert. Prüfkriterium I basiert auf den vorherigen Regelungen in ATV-M 143-6. Das zusätzliche Prüfkriterium II bezieht neben der Ökologie die Wirtschaftlichkeit in die Betrachtung mit ein. Hier wurde auf der Basis einer fiktiven zulässigen Leckagegröße (4 mm Leckagedurchmesser je Rohrverbindung und 2,5 m Rohrlänge bei DN 300 bis DN 500) ein Grenzwert für die Wasserzugabewerte bzw. die Druckdifferenz bei der Prüfung mit Luftüber- bzw. -unterdruck berechnet. Bei Nichteinhaltung des Prüfkriteriums II ist ein kurzfristiger Handlungsbedarf angezeigt. Wenn für den konkreten Einzelfall die Entscheidung getroffen wurde, dass der Zustand von in Betrieb befindlichen Netzen mittels Druckprüfung beurteilt werden soll, wird die Anwendung der in diesem Merkblatt definierten Kriterien zur Beurteilung des Handlungsbedarfs angeraten.
Das Merkblatt richtet sich an alle im Bereich der Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen als auch an Firmen, die mit der Zustandsbeurteilung betraut werden.
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens bis zum 30.09.2015 kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal (DWA-direkt): www.dwa.de/dwadirekt eingesehen werden.
Entwurf: DWA-Merkblatt M 149-6
Kategorie: Recht & Regelwerk
Themen: Abwasser | Zustandserfassung
Autor: Redaktion
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