Diese Vorläufige Prüfgrundlage gilt für Anforderungen und Prüfungen von längskraftschlüssigen mechanischen Verbindern aus Kunststoff (POM, PP, PA-GF, PE 100) für Betriebsdrücke nach Tabelle A.1 und Außendurchmessern bis 225 mm. Sie werden im erdverlegten Rohrleitungsbau zum Verbinden oder Abstopfen von Rohren aus Polyethylen gemäß GW 335 A2 (A) und GW 335 A3 (A) und VP 640 untereinander oder mit Rohren und Rohrleitungsteilen aus anderen Werkstoffen eingesetzt. Sie gilt auch für Verbinder, die auf einer Seite an ein Polyethylenrohr angeschlossen werden und auf der anderen Seite einen Gewinde- oder Flanschanschluss, o. a. metallene Übergänge haben. Werkstoffübergangsverbinder nach dieser Vorläufigen Prüfgrundlage sind für den Betrieb mit Gasen nach DVGW G 260 (A) (jedoch nicht für Flüssiggas in der Flüssigphase) geeignet.
Ausgabe 9/15, EUR 29,85 für DVGW-Mitglieder, EUR 39,80 für Nicht-Mitglieder
OPAL: Eigentümerwechsel bei Gaspipeline für Kernnetz
Uniper hat seine 20-prozentige Beteiligung an der rund 470 Kilometer langen Gaspipeline OPAL an den Infrastrukturinvestor Hy24 verkauft. Die Leitung zwischen Lubmin und Brandov wird zukünftig Teil des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes. Die Übertragung erfolgt über sämtliche Anteile an der Lubmin-Brandov Assets GmbH & Co. KG und erfüllt eine Auflage aus dem EU-beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren vom Dezember 2022.





