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Neuerscheinungen im Regelwerk: Gütegemeinschaft Kanalbau stellt technische Neuerungen vor

Mit einem Rückblick auf 2015 mit seinen vielen Regelwerks-Neuerungen, so z.B. bei der zentralen Kanalbau-Norm DIN EN 1610 sowie beim Großteil der Normen der VOB/C, bietet die Gütegemeinschaft ihren Mitgliedern wichtige Informationen.

von | 17.12.15

Die Reihe der Loseblattsammlung Technischer Regeln im Kanalbau wird von der Gütegemeinschaft Kanalbau kurzfristig fortgeschrieben.

Bei Neubau oder Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen setzen sich Planer, Auftraggeber und ausführende Unternehmen mit einer Vielzahl von Regeln, Normen und Vorschriften für Produkte und Bauleistungen auseinander. Sie reichen von EN- und DIN-Normen über die Regelwerke von DWA und den Normen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bis hin zu Vorschriften der Berufsgenossenschaften, Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) sowie Prüf- und Unfallverhütungsvorschriften. Diese werden sukzessive dem Stand der Technik angepasst. Von Änderungen betroffen waren 2015 neben vielen weiteren Neuerungen auch die zentrale Kanalbau-Norm DIN EN 1610 sowie der Großteil der Normen der VOB/C.
DIN EN 1610
Die Europäische Norm DIN EN 1610:2015-12 – Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen gilt für den Einbau und die damit verbundene Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen. Die Ausgabe von 2015 ersetzt die Fassung von 1997; sie beschreibt die Anforderungen an Einbau und Prüfung erdüberdeckter, in offener Baugrube und oberirdisch eingebauter Abwasserleitungen und -kanäle außerhalb von Gebäuden. Gegenüber der alten Fassung gibt es zahlreiche Änderungen. Sie betreffen z. B. die Definition des Mindestarbeitsraumes, Baustoffe für die Leitungszone (Bettung) und die Anforderungen für industriell hergestellte Gesteinskörnungen und recycelte Baustoffe in der Leitungszone.
VOB/C
Die Normen der VOB/C aus dem Bereich Hoch- und Tiefbau, die die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen bilden, wurden zum Teil redaktionell zum Teil inhaltlich überarbeitet und mit Ausgabedatum 2015-08 veröffentlicht. Das Deutsche Institut für Normung hat einen Ergänzungsband mit den aktualisierten Normen herausgeben. Er enthält 40 überarbeitete Allgemeine Technische Vertragsbedingungen und eine neue Tiefbau-Norm. Damit ändern sich wichtige Vorschriften, deren Berücksichtigung bei Planung, Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung von Bedeutung ist.
Vorsprung durch Information
Die Gütegemeinschaft Kanalbau bereitet diese Entwicklungen für ihre Mitglieder auf: Die Vorstellung technischer Neuerungen im Regelwerk ist fester Bestandteil des Dienstleistungspaketes der Gütegemeinschaft. Mitglieder können über den Login-Bereich auf Arbeitshilfen mit Übersichten zu den wichtigsten Änderungen der Neuerscheinungen zugreifen. Darüber hinaus stehen regelmäßig aktualisierte Informationsbroschüren zur Verfügung, etwa in Form der „Technischen Regeln im Kanalbau“ – einem Verzeichnis der einschlägigen Normen und Richtlinien –, oder in Form einer „Arbeitshilfe zur optischen Abnahmeprüfung“ sowie der Loseblattsammlungen „Technische Regeln“.
Die zweibändige Loseblattsammlung ,,Kanalbau in offener Bauweise – Zusammenstellung der für die Bauausführung wesentlichen Technischen Regeln“ haben die Gütezeicheninhaber der Beurteilungsgruppe AK (offene Bauweise) 2014 im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenlos erhalten. 2015 konnten sich Gütezeicheninhaber mit Beurkundung ABS oder Beurkundung S über eine zweibändige Zusammenstellung freuen, welche die für die Ausführung wesentlichen Technischen Regeln zur „Kanalsanierung in grabenloser Bauweise“ zusammenfasst. Herausgeber der Loseblattsammlung ist der Güteschutz Kanalbau, der diese Sammlung in Zusammenarbeit mit Beuth Verlag GmbH und DWA realisiert. Die Reihe der Loseblattsammlung Technische Regeln im Kanalbau wird von der RAL-Gütegemeinschaft fortgeschrieben. Gemeinsam mit Beuth und DWA wird eine entsprechende Sammlung „Technische Regeln für Inspektion, Reinigung und Dichtheitsprüfung“ vorbereitet. Voraussichtlich im Frühjahr 2016 soll diese Sammlung in Form von zwei Ordnern an die betreffenden Gütezeicheninhaber Gruppe I, R und D versendet werden.

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