Dieses Arbeitsblatt wurde vom Projektkreis „Durchleitungsdruckbehälter“ im Technischen Komitee „Anlagentechnik“ erarbeitet. Es dient als Grundlage für den Betrieb von Druckbehältern in Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas.
Praktische Fragestellungen bei der Zuordnung von Druckbehältern im funktionalen Zusammenhang mit Energieanlagen der Gasversorgung haben das DVGW-Technische Komitee Anlagentechnik veranlasst, die dritte Ausgabe des DVGW-Arbeitsblattes G 498 „Durchleitungsdruckbehälter in Rohrleitungen und Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas (Gasversorgungsanlagen)“ vom März 2007 zu überarbeiten.
Dabei waren folgende Punkte von besonderer Bedeutung:
Auch Druckbehälter in Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, Fortleitung und Abgabe von Energie in der Gasversorgung gehören zu den Energieanlagen im Sinne von §3 Nr. 15 EnWG. Energieanlagen zählen nach § 2 Nr. 30 Satz 3 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen.
Aufgrund dieser rechtlichen Festlegung galt es, das DVGW-Arbeitsblatt G 498 um die Druckbehälter in der Gaserzeugung, wie z. B. in der Biogas-Aufbereitung und in der Ein- und Ausspeicherung von Untergrundspeicheranlagen, zu erweitern. Diese Behälter werden zum Teil mit Gasen beaufschlagt, die nicht den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 260 entsprechen.
Zu den Energieanlagen gehören nach § 2 Nr. 30 Satz 2 ProdSG u.a. „auch Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, die dem sicheren Betrieb der Anlage dienen“. Somit sind die mit den Energieanlagen in einem funktionalen und sicherheitstechnischen Zusammenhang stehenden Einrichtungen und Anlagekomponenten integrale Bestandteile der Energieanlage. Zu diesen Anlagenkomponenten gehören auch nicht gasdurchströmte Druckbehälter, wie z. B. Druckluftbehälter in pneumatischen Steuerungen, Sperrölbehälter auf Verdichteranlagen. Diese Behälter werden in den Anwendungsbereich des DVGW-Arbeitsblattes aufgenommen.
Alle zuvor beschriebenen Druckbehälter fallen in den Geltungsbereich der Druckgeräteverordnung (14. ProdSV), die die europäische Druckgeräterichtlinie RL 97/23/EG in nationales Recht umsetzt. Sie sind gemäß Artikel 1, Absatz 3.1 der Druckgeräterichtlinie als sogenannte Standard-Druckgeräte zu betrachten und müssen daher alle relevanten grundlegenden Anforderungen nach Anhang I der Druckgeräterichtlinie erfüllen.
Im DVGW-Arbeitsblatt G 491 sind gemäß DIN EN 12186 bis zu einem maximalen Betriebsdruck von 16 bar die erweiterten Spielräume für die Druckeinstellung der Sicherheitseinrichtungen dargestellt. Wenn diese Spielräume genutzt werden, müssen auch die nachgeschalteten Durchleitungsdruckbehälter für die im DVGW-Arbeitsblatt G 491 genannten höheren Druckwerte ausgelegt werden.
Durchleitungsdruckbehälter, die vor dem Inkrafttreten der Ausgabe März 2007 des DVGW-Arbeitsblattes G 498 in Betrieb genommen wurden, können weiterhin nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 498, Ausgabe August 1994, geprüft und instand gehalten werden. Im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise ist es allerdings empfehlenswert, Durchleitungsdruckbehälter, die noch nicht nach den Vorgaben der Ausgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 498 ab März 2007 gefertigt wurden, den jetzt geltenden Prüfkategorien zuzuordnen und bei der Instandhaltung und Prüfung die aktuelle Ausgabe anzuwenden.
Das DVGW-Arbeitsblatt G 498 ist das fachspezifische Regelwerk für Druckbehälter. Daher kommen bei der äußeren Prüfung von Durchleitungsdruckbehältern – abweichend vom DVGW-Arbeitsblatt G 495 – die im DVGW-Arbeitsblatt G 498 festgelegten Prüffristen bzw. Verweisungen zur Anwendung.
Dieses Arbeitsblatt ersetzt das DVGW-Arbeitsblatt G 498, Ausgabe März 2007.
Änderungen
Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 498:2007-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Änderung des Titels
b) Überarbeitung des Vorwortes
c) Druckbehälter zur Aufbereitung von Gasen auf eine Gasqualität nach DVGW G 260 (A), z. B. in Biogas-Aufbereitungsanlagen oder auf Obertageanlagen von Untertagespeichern, wurden neu in den Anwendungsbereich aufgenommen.
d) Ebenfalls in den Anwendungsbereich aufgenommen wurden Druckbehälter, die nicht gasdurchströmt sind und die in einem funktionalen oder sicherheitstechnischen Zusammenhang mit der Energieanlage stehen.
e) Mit der Erweiterung des Anwendungsbereiches des Arbeitsblattes werden auch die Prüfzuständigkeiten der in diesem Arbeitsblatt genannten Prüfer – Sachverständige und Sachkundige – erweitert. Dadurch ergeben sich unter Umständen erweiterte Qualifikationsanforderungen an die Prüfer.
f) Vom Anwendungsbereich ausgeschlossen werden Druckbehälter, für die ein eigenes spezifisches Regelwerksdokument existiert.
g) Die Definition des Sachverständigen wurde an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst.
h) Die Voraussetzungen, unter denen eine Dichtheitsprüfung beim Hersteller möglicherweise nicht durchgeführt wird, wurden präziser gefasst. Die Möglichkeit des Einsatzes alternativer Verfahren für die Dichtheitsprüfung wurde aufgenommen.
i) Im Abschnitt „Zuständigkeiten“ für die Prüfungen vor der Inbetriebnahme wurden die Sachverständigen nach DVGW VP 265-1 (P) für die Prüfung von Durchleitungsdruckbehältern in Biogas-Aufbereitungs- und -Einspeiseanlagen am Aufstellungsort aufgenommen.
j) Im Abschnitt „Innere Prüfungen“ wurde die Historie der Wasserzusammensetzung als Kriterium für die Festlegung des Prüfumfangs und der Prüffristen der inneren Prüfung neu aufgenommen.
k) Als Ersatz für die innere Prüfung wurden neben der Festigkeitsprüfung auch andere zerstörungsfreie Ersatzprüfverfahren aufgenommen.
l) Im Abschnitt „Festigkeitsprüfung im Rahmen der Instandhaltung“ wurden im Zusammenhang mit den alternativen zerstörungsfreien Prüfverfahren die Anforderungen an die erforderliche Dichtheitsprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 469 genauer spezifiziert.
m) Die Zuständigkeit von Sachkundigen nach den DVGW-Arbeitsblättern G 491, G 495 und G 497 und von Sachverständigen nach den DVGW-Arbeitsblättern G 491 und G 497 für Prüfungen im Rahmen der Instandhaltung wurde auf die Prüfung von Filtern, Kondensatabscheidern und Vorwärmern beschränkt. Die Sachkundigen nach DVGW-Prüfgrundlage VP 265-1 und DVGW-Merkblatt G 265-2 und die Sachverständigen nach DVGW-Prüfgrundlage VP 265-1 wurden neu aufgenommen.
n) Die Muster-Prüfprotokolle in Anhang B wurden redaktionell korrigiert und in einzelnen Punkten an die geänderten Inhalte des Arbeitsblattes angepasst.
o) Eine Literaturangabe zum chemischen Korrosionsschutz und zur Wasserchemie an Vorwärmanlagen wurde aufgenommen.
Frühere Ausgaben
DVGW G 498:1985-01
DVGW G 498:1994-08
DVGW G 498:2007-03