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Gemäß der DVGW-Geschäftsordnung GW 100 sollen der DVGW-Hinweis W 1001 „Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Risikomanagement im Normalbetrieb“ und das DVGW-Merkblatt W 1002 „Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Organisation und Management im Krisenfall“ durch einen neu zu gründenden Projektkreis überarbeitet werden. Risiko- und Krisenmanagement sind wichtige Elemente für die Organisation und das Management in der Trinkwasserversorgung. Im Rahmen des DVGW-Gesamtkonzeptes „Sicherheit in der Wasserversorgung“ wurden die DVGW-Hinweise W 1001 „Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Risikomanagement im Normalbetrieb“ (08/2008) und W 1002 „Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Organisation und Management im Krisenfall“ (2008, 2012) veröffentlicht. Beide Hinweise wurden in die Normungsarbeit bei CEN eingebracht und liegen als Standards EN 15975 „Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Leitlinien für das Risiko- und Krisenmanagement“ mit Teil 1: „Krisenmanagement“ (2011) und Teil 2: „Risikomanagement“ (2013) vor. Die europäischen Standards sind zwischenzeitlich in das DVGW-Regelwerk aufgenommen worden. Sie ersetzen den DVGW-Hinweis W 1001 und das DVGW-Merkblatt W 1002. Inhalte der beiden Technischen Regeln, die im Zuge der CEN-Standardisierungsarbeiten nicht Eingang in die europäischen Normen gefunden haben, jedoch für die nationale Anwendung von Bedeutung sind, sollen nunmehr in einer nationalen Ergänzung gebündelt werden. Darüber hinaus sollen auf Basis der bereits vorliegenden Beiblätter W 1001-B1 (Wasserverteilung) und B2 (Einzugsgebiet) weitere Anwendungs- und Umsetzungsbeispiele zu den Prozessschritten Wassergewinnung, -aufbereitung sowie Wasserspeicherung vorgelegt werden. An der ehrenamtlichen Mitarbeit interessierte Fachleute sind zur aktiven Beteiligung in dem neuen Projektkreis aufgerufen. Der Bearbeitungszeitraum ist von 11/2018 bis 12/2020 geplant. Interessenten melden sich bitte mit einer fachbezogenen Beschreibung ihrer bisherigen Tätigkeit bis 30.09.2018 per Mail bei Johanna Fenselau

Aufruf zur Mitarbeit: Überarbeitung W 1001

Kategorie:
Thema:
Autor: Redaktion

Gemäß der DVGW-Geschäftsordnung GW 100 sollen der DVGW-Hinweis W 1001 „Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Risikomanagement im Normalbetrieb“ und das DVGW-Merkblatt W 1002 „Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Organisation und Management im Krisenfall“ durch einen neu zu gründenden Projektkreis überarbeitet werden.
Risiko- und Krisenmanagement sind wichtige Elemente für die Organisation und das Management in der Trinkwasserversorgung. Im Rahmen des DVGW-Gesamtkonzeptes „Sicherheit in der Wasserversorgung“ wurden die DVGW-Hinweise W 1001 „Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Risikomanagement im Normalbetrieb“ (08/2008) und W 1002 „Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Organisation und Management im Krisenfall“ (2008, 2012) veröffentlicht. Beide Hinweise wurden in die Normungsarbeit bei CEN eingebracht und liegen als Standards EN 15975 „Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Leitlinien für das Risiko- und Krisenmanagement“ mit Teil 1: „Krisenmanagement“ (2011) und Teil 2: „Risikomanagement“ (2013) vor.
Die europäischen Standards sind zwischenzeitlich in das DVGW-Regelwerk aufgenommen worden. Sie ersetzen den DVGW-Hinweis W 1001 und das DVGW-Merkblatt W 1002.
Inhalte der beiden Technischen Regeln, die im Zuge der CEN-Standardisierungsarbeiten nicht Eingang in die europäischen Normen gefunden haben, jedoch für die nationale Anwendung von Bedeutung sind, sollen nunmehr in einer nationalen Ergänzung gebündelt werden. Darüber hinaus sollen auf Basis der bereits vorliegenden Beiblätter W 1001-B1 (Wasserverteilung) und B2 (Einzugsgebiet) weitere Anwendungs- und Umsetzungsbeispiele zu den Prozessschritten Wassergewinnung, -aufbereitung sowie Wasserspeicherung vorgelegt werden.
An der ehrenamtlichen Mitarbeit interessierte Fachleute sind zur aktiven Beteiligung in dem neuen Projektkreis aufgerufen. Der Bearbeitungszeitraum ist von 11/2018 bis 12/2020 geplant.
Interessenten melden sich bitte mit einer fachbezogenen Beschreibung ihrer bisherigen Tätigkeit bis 30.09.2018 per Mail bei Johanna Fenselau

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