Gemäß der DVGW-Geschäftsordnung GW 100 wurde eine Korrektur des DVGW-Arbeitsblattes W 316 “Qualifikationsanforderungen an Fachunternehmen für Planung, Bau, Instandsetzung und Verbesserung von Trinkwasserbehältern; Fachinhalte” vorgenommen.
Diese wurde vom DIN-DVGW-Normenausschuss “NA 119-07-06 AA Wasserspeicherung” erarbeitet.
Sie ersetzt die vierte Zeile in Tabelle 2 des DVGW-Arbeitsblattes W 316:2014-10 für PE/PP-Kunststoff-Dichtungsbahnen gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 300-4 und DVGW-Prüfgrundlage W 300-5.
Dadurch ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen bezüglich der Qualifikation zum Verarbeiten von Kunststoffdichtungsbahnen. Für Kunststoffdichtungsbahnen wurde fälschlicherweise auf DVS 2212-1 verwiesen. Die Qualifikation bzw. die Prüfung von Kunststoffschweißern zum Fügen von Dichtungsbahnen ist jedoch in DVS 2212-3 geregelt.
Ausgabe 5/16, kostenlos
Gemäß der DVGW-Geschäftsordnung GW 100 wurde eine Korrektur des DVGW-Arbeitsblattes W 316 "Qualifikationsanforderungen an Fachunternehmen für Planung, Bau, Instandsetzung und Verbesserung von Trinkwasserbehältern; Fachinhalte" vorgenommen.
Diese wurde vom DIN-DVGW-Normenausschuss "NA 119-07-06 AA Wasserspeicherung" erarbeitet.
Sie ersetzt die vierte Zeile in Tabelle 2 des DVGW-Arbeitsblattes W 316:2014-10 für PE/PP-Kunststoff-Dichtungsbahnen gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 300-4 und DVGW-Prüfgrundlage W 300-5.
Dadurch ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen bezüglich der Qualifikation zum Verarbeiten von Kunststoffdichtungsbahnen. Für Kunststoffdichtungsbahnen wurde fälschlicherweise auf DVS 2212-1 verwiesen. Die Qualifikation bzw. die Prüfung von Kunststoffschweißern zum Fügen von Dichtungsbahnen ist jedoch in DVS 2212-3 geregelt.
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Korrektur: W 316
Kategorie: Recht & Regelwerk
Thema: Wasser
Autor: Redaktion
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