Generic filters
FS Logoi

Abwasserentsorger aufgepasst! Keine Umsatzsteuer auf fiktive Rücklieferung von KWK-Strom

Mit Urteil vom 16. Juni 2021 hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden, dass im Falle der Erzeugung von Strom in KWK-Anlagen und dezentralem Verbrauch desselben keine Lieferung von Strom durch den Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber erfolgt. Damit liegt keine Hinlieferung vor, so dass auch die Voraussetzungen einer Rücklieferung von Strom (vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber) […]

von | 06.07.21

Mit Urteil vom 16. Juni 2021 hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden, dass im Falle der Erzeugung von Strom in KWK-Anlagen und dezentralem Verbrauch desselben keine Lieferung von Strom durch den Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber erfolgt. Damit liegt keine Hinlieferung vor, so dass auch die Voraussetzungen einer Rücklieferung von Strom (vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber) nicht gegeben sind. Folglich scheidet mangels Lieferung die Entstehung von Umsatzsteuer aus. Das FG Köln hat sich damit gegen die Positionierung des Bundesfinanzministeriums (BMF) wie auch Abschnitt 2.5. Abs. 7 des Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE) gestellt – und vor diesem Hintergrund auch die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Damit bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung hier weiter verfährt.

Dieses Signal der Finanzgerichtsbarkeit mit seinem Hinweis auf den klaren Wortlaut des Umsatzsteuergesetzes ist wichtig, weil die (faktisch fachfremden) Zivilgerichte, die sich jüngst mit den Folgestreitigkeiten um die Auszahlung des vollständigen KWK-Zuschlags im Verhältnis Anlagenbetreiber zu Netzbetreiber befassen musste, vorerst anderer Auffassung waren.

Kürzungen von KWK-Zuschlägen

Trotz sommerlicher Temperaturen und guter Nachrichten heißt es jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren. Der UStAE bleibt zunächst einmal bestehen und wird solange Anwendung finden, bis das BMF etwas anderes beschließt. Sie als Betreiber von KWK-Anlagen, die dem hoheitlichen Bereich der Abwasserbeseitigung zugeordnet sind, sollten weiterhin keinen Kürzungen Ihrer KWK-Zuschläge durch die Netzbetreiber akzeptieren, welche auf der Anwendung des UStAE fußen. Bei Kürzungen von KWK-Zuschlägen gilt es deshalb die Auszahlung der gekürzten Beträge beim Netzbetreiber anzumahnen, auch um Verzugszinsen zu sichern. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass offene Forderungen (vor allem aus der Vergangenheit) nicht verjähren. Der Verjährungseintritt kann durch eine entsprechende Verzichtserklärung des Netzbetreibers oder über Mahn- bzw. Klageverfahren gehindert werden. Mit Ablauf des 31.12.2021 werden beispielsweise die offenen Forderungen verjähren, die bis zum 31.12.2018 entstanden sind. Bezogen auf den KWK-Zuschlag ist darauf zu achten, dass monatliche und jährliche Abrechnung der KWK-Zuschläge zu unterschiedlichen Verjährungen führen können. Hier ist eine Prüfung im Einzelfall erforderlich.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Becker Büttner Held Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater | PartGmbB: Herrn Rechtsanwalt Daniel Schiebold, Frau Rechtsanwältin Beate Kramer und Frau Rechtsanwältin Jasmin Lehmann.

Kontakt: www.die-bbh-gruppe.de

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Informier' dich doch!

Jetzt den monatlichen 3R-info-Newsletter abonnieren!

Krankenhaus schließt an neues Fernwärmenetz an
Krankenhaus schließt an neues Fernwärmenetz an

Das Klinikum Bremen-Nord hat seine Wärmeversorgung von Erdgas auf Fernwärme umgestellt. Das hat Enercity Contracting am 2. September mitgeteilt. Seit dem 22. Juni hat das Krankenhaus Wärme aus dem Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerk im Wollkämmerei-Quartier über das neue Netz bezogen. Die Umstellung hat jährlich 7,7 Millionen Kilowattstunden Erdgas und rund 1.500 Tonnen Kohlendioxid eingespart. Der Anschluss markiert zugleich den Abschluss des ersten Bauabschnitts des Wärmenetzes in Bremen-Nord.

mehr lesen
Wie lässt sich die Regenwasserbewirtschaftung digital planen?
Wie lässt sich die Regenwasserbewirtschaftung digital planen?

Der AquaFlowManager von Funke Kunststoffe unterstützt die digitale Planung und Dimensionierung von Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung. Das webbasierte Tool führt Planer, Kommunen und ausführende Unternehmen von der Berechnung über Produktauswahl und Kostenabschätzung bis zur Dokumentation.

mehr lesen
Neues Vortriebsverfahren für HGÜ-Leitungen überzeugt
Neues Vortriebsverfahren für HGÜ-Leitungen überzeugt

Bei einer zweiwöchigen Vorführkampagne am Standort Suhl/Thüringen präsentierte die allunderground GmbH im Juli 2026 erstmals einem breiten Fachpublikum ihr einstufiges, grabenloses Bohrverfahren im Live-Betrieb: Das Kabelschutzrohr dient dabei zugleich als Vortriebsrohr. Rund 15 Unternehmen und Organisationen verfolgten eine 70-m-Bohrung im Buntsandstein, darunter drei der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber, die DB InfraGO sowie führende Leitungsbauunternehmen. Der Beitrag von Christian Pietrulla beschreibt Verfahren, Maschinentechnik und die Resonanz der Fachbesucher.

mehr lesen
Investor übernimmt Mehrheitsbeteiligung an Rohrsanierungs-Spezialist
Investor übernimmt Mehrheitsbeteiligung an Rohrsanierungs-Spezialist

Die SEVEST Management GmbH hat zu Anfang September eine Mehrheitsbeteiligung an der IBG HydroTech GmbH erworben. Damit ist eine langfristig angelegte Nachfolgelösung für den Hersteller von Systemen zur grabenlosen Sanierung von Trinkwasserdruckleitungen und Abwasserrohren umgesetzt. Geschäftsführer Norbert Olbrich bleibt mit einem Anteil am Unternehmen beteiligt und führt die Geschäfte fort. Die Transaktion haben die SEVEST-Gründungspartner Philipp Haindl und David Lisewski geleitet.

mehr lesen

Publikationen zum Thema

Datenschutz
3r-rohre.de, Inhaber: Vulkan-Verlag GmbH (Firmensitz: Deutschland), würde gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Datenschutz
3r-rohre.de, Inhaber: Vulkan-Verlag GmbH (Firmensitz: Deutschland), würde gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl: