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Bundestag billigt Pläne zur Beschleunigung des Netzausbaus

Der Bundestag hat den Weg für die Pläne der Bundesregierung zur Beschleunigung des Netzausbaus freigemacht. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD billigten die Abgeordneten am 22. April 2021 mehrheitlich den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKG). Die Opposition stimmte geschlossen gegen den Entwurf, der in Teilen zuvor noch vom […]

von | 23.04.21

Der Bundestag hat den Weg für die Pläne der Bundesregierung zur Beschleunigung des Netzausbaus freigemacht. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD billigten die Abgeordneten am 22. April 2021 mehrheitlich den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKG). Die Opposition stimmte geschlossen gegen den Entwurf, der in Teilen zuvor noch vom Wirtschaftsausschuss geändert wurde.

Mit der TKG-Novelle soll die EU-Richtlinie 2018 / 1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen. So sollen für den Glasfasernetzausbau Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für die Unternehmen Anreize für einen zügigen und flächendeckenden Ausbau setzen.

Auch der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung, auf dessen Basis die Bundesnetzagentur die Mobilfunkfrequenzen in Deutschland vergibt oder Frequenzen für den Rundfunk zuteilt, soll modernisiert werden. Um den Ausbau im Festnetz und im Mobilfunk zu beschleunigen, sieht das Gesetz zudem vor, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen.

„Anspruch auf einen Internetzugang“

Mit dem Gesetz sollen Bürger einen Anspruch auf einen Internetzugang bekommen, der ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt, schreibt die Bundesregierung.

Auch bei den Vertragslaufzeiten im Mobilfunk und im Festnetz soll es laut Entwurf Anpassungen zugunsten der Verbraucher geben. So sollen Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit künftig jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden können. Mieter, die ihren TV-Kabelanschluss über die Betriebskosten ihrer Mietwohnung zahlen, sollen zudem das Recht erhalten, diesen Anschluss nach einer zweijährigen Übergangsfrist für sich zu kündigen.

“Recht auf schnelles Internet”

Die Änderungen des Wirtschaftsausschusses an dem umfangreichen Maßnahmenpaket zielen vor allem auf das Recht auf ein schnelles Internet ab – u. a. sollen zur Berechnung von Anforderungen nun auch Uploadrate und Latenz eine Rolle spielen. Die tatsächliche und verbindliche Untergrenze soll erst noch berechnet werden, vermutlich von der Bundesnetzagentur.

Weitere Änderungen betreffen die Kosten für TV, die Mieter bisher häufig im Zuge ihrer Nebenkosten zahlen; die TV-Kabelverträge selbst haben die Vermieter abgeschlossen. Solche Verträge sollen nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden. Nur wenn der Vermieter neue Glasfaserleitungen hat verlegen lassen, kann er Mietern ein „Bereitstellungsentgelt“ von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen.

Die vollständige Bundestag-Sitzung vom 22. April 2021 finden Sie hier

(Quelle: Deutscher Bundestag, bundestag.de)

Kritik am TKG durch den VATM: “Enttäuschender Kompromiss statt Gigabit-Beschleunigung”

Auf den Beschluss des TKG vom 22. April hat u. a. der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) reagiert und sich kritisch geäußert. „Der viel zu lange Kampf der Ressorts um Verbraucherschutzregelungen und erweiterte Überwachungsmöglichkeiten hat in letzter Minute zu einem Kompromiss geführt, der politisch akzeptabel erscheinen mag, aber kaum den gewünschten Schub für innovative neue Dienste und Infrastrukturausbau bringt“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner: „Wir hätten uns gewünscht, dass das Gesetz mehr modernisiert und nicht stattdessen zusätzliche Belastungen für die Unternehmen bringt.“

Begrüßt werden laut VATM die erkennbaren Bemühungen, die Genehmigungsbürokratie in den Griff zu bekommen und lange Verfahrenslaufzeiten zu beschleunigen. Nun werde es aber meist bei den Ländern und Kommunen liegen, ob diese Erleichterungen wirklich greifen oder es ein Weitermachen wie bisher gibt. Gleiches gelte für die Stärkung moderner Verlegetechnologien oder One-Stop-Shop-Regeln, damit die Antrags- und Genehmigungsflut beim Ausbau gestoppt werden kann. Positiv sei, dass ein stärkeres Gewicht auf die unbedingte Gleichbehandlung der Wettbewerber durch die Telekom gelegt werden soll, damit von allen Unternehmen gegenüber allen Kunden ein gleich guter Service erbracht werden kann, z. B. bei Entstörung oder Umschaltung (Prinzip des „Equivalence of Input“/Gleichwertigkeit des Zugangs).

Weiter heißt es in der Stellungname des VATM: Die neuen Regelungen zum Glasfaserausbau und dessen Finanzierung durch ein Glasfaserbereitstellungsentgelt sind zum Teil sehr komplex. Daneben enthält das Gesetz viele neue Verbraucherschutzvorgaben mit hoher Komplexität und Detailtiefe, was nicht nur für deutlich mehr Bürokratie sorgt, sondern oft nicht einmal im Sinne der Kunden ist.
Auch die in letzter Minute nochmals verschärften Regelungen zum Recht auf schnelles Internet sind aus Sicht des VATM weder sinnvoll noch mit EU-Recht vereinbar. „Mit einem solchen Rechtsanspruch lassen sich Bagger weder vermehren, noch können sie dadurch schneller graben. Es muss in Zukunft vielmehr darum gehen, ganze Orte mit Glasfaser zu versorgen und nicht erst einzelne Häuser. Für die nächsten Jahre, in denen wir fast jede Straße in Deutschland umgraben müssen, brauchen wir praktikable Zwischenlösungen, die diesen Bürgern auch in der Praxis schnell helfen, z. B. mit Funklösungen, Homeoffice und Homeschooling zu realisieren“, unterstreicht VATM-Geschäftsführer Grützner.

Gerade für die zahlreichen komplexen Vorgaben der TKG-Novelle, die über den umzusetzenden europäischen Rechtsrahmen hinausgehen, hatten die Verbände eine Umsetzungsfrist von mindestens einem Jahr gefordert. Das geplante Inkrafttreten zum 1. Dezember 2021 sieht der VATM daher als äußerst kritisch an.

Die vollständige Stellungnahme des VATM lesen Sie hier

 

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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