(03.03.2021) Das Arbeitsblatt GW 301 „Unternehmen zur Errichtung, Instandsetzung und Einbindung von Rohrleitungen – Anforderungen und Prüfungen“ ist im Januar 2021 neu erschienen. Es gilt für Unternehmen, die Rohrleitungen in Gas- und Wasserversorgungssystemen in offener Bauweise errichten, instand setzen und einbinden. Leitungsbetreiber/Versorgungsunternehmen, die selbst Rohrleitungen errichten, instand setzen und einbinden, gelten ebenfalls als Unternehmen im Sinne dieses Arbeitsblatts.
Anwendungsbereiche
Offene Bauweise heißt, dass die Rohrleitungen größtenteils in Gräben gemäß DIN 4124 eingebaut werden. Eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach diesem Arbeitsblatt beinhaltet keine Prüfung für den Bereich des Tiefbaus nach DVGW GW 381 (A) bzw. für grabenlose Bauweisen nach DVGW GW 302 (A), dennoch wird beim Fachgespräch nach Anhang A abgefragt, ob die Einhaltung der Anforderungen nach DVGW GW 381 (A) bzw. DVGW GW 302 (A) sichergestellt ist (Verpflichtungserklärung).
Wenn Unternehmen, die im Anwendungsbereich dieses Arbeitsblatts tätig sind, auch im Bereich des artverwandten Leitungsbaus außerhalb dieses Anwendungsbereichs tätig werden, etwa im Bereich von Industrie (z. B. freiverlegte Gasleitungen auf Werksgelände), Gewerbe und Abwasser, liegt es in der Verantwortung der Auftragsbeteiligten, darauf zu achten, dass die einschlägigen Anforderungen dieser Bereiche, soweit sie von den technischen Regeln nach Tabelle 2 abweichen, eingehalten werden. Falls es für diese Bereiche technische Regeln außerhalb von Tabelle 2 gibt, haben diese Vorrang.
Mit Blick auf Gas und die zukünftige Entwicklung der Leitungsnetze gilt, dass alle Gasbestandteile und -zusammensetzungen eingeschlossen sind, die in der öffentlichen Gasversorgung auftreten. Dazu zählt auch Wasserstoff in unterschiedlichen Beimischungen bis hin zu reinem Wasserstoff. Die Berücksichtigung erfolgt durch die jeweils gültigen Rechtsvorschriften, technischen Regeln sowie sicherheitsrelevanten Regelungen und Informationen.
Prüfung und Nachweis
In diesem Arbeitsblatt wird an mehreren Stellen auf den Zeitpunkt der Prüfung Bezug genommen, das ist spätestens der Zeitpunkt des Abschlusses der Konformitätsbewertung. Es obliegt dem Auftraggeber, die Konformität des Auftragnehmers bezüglich der Anforderungen dieses Arbeitsblattes festzustellen.
Der unabhängige Nachweis über eine durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH für dieses Arbeitsblatt akkreditierte Zertifizierung ist ein gesicherter, nachvollziehbarer Weg der Konformitätsbewertung, der den Aufwand der Auftragsbeteiligten (Auftraggeber und Auftragnehmer) bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung erheblich verringert und vereinheitlicht.
Weitere Informationen
- Das Arbeitsblatt (Ausgabe 1/21) kann über folgenden Link bezogen werden.
- Unser Buchtipp: Netzmeister (4. Auflage, 2019, Hrsg. Rohrleitungsbauverband e.V.)