Neu erschienen ist das DVGW-Merkblatt G 440 „Explosionsschutzdokument für Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas und Wasserstoff“.
Dieses DVGW-Merkblatt gibt Hinweise zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für Energieanlagen nach § 3 Nr. 15 EnWG, u. a. für:
- Gasdruckregel- und Messanlagen (GDRM-Anlagen) nach den DVGW-Arbeitsblättern G 491 und G 492, die mit Gas nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 mit Ausnahme von Flüssiggas (3. Gasfamilie) einschließlich Wasserstoff und Erdgas-Wasserstoffgemischen betrieben werden, sowie für Odorieranlagen nach DVGW-Arbeitsblatt G 280, die in einem separaten Aufstellungsraum untergebracht sind
- Verdichterstationen nach DVGW-Arbeitsblatt G 497
- CNG-Tankstellen nach DVGW-Arbeitsblatt G 711/VdTÜV MB DRGA 510
- Biogas-Aufbereitungs- und Einspeiseanlagen nach DVGW-Arbeitsblatt G 265-1
- Anlagen für die Einspeisung von Wasserstoff in Gasversorgungsnetze nach DVGW-Arbeitsblatt G 265-3
- Power-to-Gas-Anlagen nach DVGW-Arbeitsblatt G 220
Der Anwendungsbereich schließt alle explosionsschutzrelevanten Bau- und Anlagenteile der zugehörigen Anschlussleitungen ein.
Sofern nicht anders angegeben, gelten die Angaben in diesem Dokument für atmosphärische Bedingungen.
Dieses DVGW-Merkblatt kann auch für
- CNG-Tankstellen, die der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen,
- Gasexpansionsanlagen nach DVGW-Arbeitsblatt G 487,
- Anlagen zur Herstellung von Brenngasgemischen nach DVGW-Arbeitsblatt G 213,
- Gas-Druckregelungen nach DVGW-Arbeitsblatt G 459-2 und
- andere Gasanlagen unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten sinngemäß angewendet werden.
Darüber hinaus enthält dieses Merkblatt in Anhang F eine Auflistung typischer Prüfpunkte zur Durchführung der Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.1 der BetrSichV für eine Gasanlage. Diese Prüfpunkte können auch angewendet werden für die Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 BetrSichV.
Ausgabe 4/22