Neu erschienen ist das DVGW-Merkblatt G 474 „Maßnahmen für den sicheren Betrieb von Gasleitungen in Einflussbereichen bergbaulicher Tätigkeiten“.
Dieses Merkblatt gilt für Leitungen zur Versorgung der Allgemeinheit mit Gas, in denen Gase nach DVGW G 260 (A) – ausgenommen Flüssiggase in der flüssigen Phase – fortgeleitet werden.
Diese Gasleitungen können in den Einflussbereichen bergbaulicher Tätigkeiten liegen, gelegen haben bzw. zukünftig liegen, unabhängig von Nennweiten, Druckstufen und Materialien. Sie können dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) allein oder zusätzlich der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasH-DrLtgV) unterliegen. Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung haben nach dem DVGW-Regelwerk unter Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG) zu erfolgen.
Auf Leitungen, die nicht der Fortleitung von Gasen nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 dienen, kann dieses Merkblatt unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften der anderen Medien und daher ggf. anderer Bestimmungen sinngemäß angewendet werden.
Weitere Anwendungen könnten sich ergeben für sonstige Tiefbautätigkeiten (z. B. Tunnelvortrieb) und im Bereich setzungsgefährdeter Untergründe (z. B. Auffüllungen, Auenböden, rutschgefährdete Böden) bzw. sonstiger Hohlraumbauten (z. B. Bunker).
Facts
22 Seiten
Ausgabe 12/21
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