Neu erschienen ist die Technische Regel: G 496 „Rohrleitungen in Verdichter- und Expansionsanlagen“.
Diese Technische Regel gilt für die Planung, die Fertigung, die Errichtung und die Instandhaltung von Rohrleitungen für Gase nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 in Anlagen nach den DVGW-Arbeitsblättern G 487 und G 497, entsprechend den in der DIN EN 12583 Abschnitt 1 aufgeführten Beispielen. Ergänzend zu den Anforderungen aus diesen Regelwerken können auch Anschlussleitungen, einschließlich der Einbindung in die Gastransportleitung, zur Anlage gehören, sofern sie sich auf dem Stationsgelände oder im unmittelbaren Bereich der Station befinden und funktional zur Anlage gehören. Rohrleitungen im Sinne dieser Technischen Regel sind alle Rohrleitungen und Bauteilgruppen nach DIN 30690-1 zwischen bzw. an direkten Anschlüssen von Arbeitsmaschinen und Verdichtern, Apparaten, Behältern, Armaturen, Regel- und Sicherheitseinrichtungen sowie Mess- und sonstigen Funktionsgeräten.
Diese Technische Regel bestimmt die nach der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgV) § 3 Absatz 1 zu beachtenden Anforderungen zur Abwendung von Gefahren, die für Beschäftigte oder Dritte von Rohrleitungen in Verdichter- und Expansionsanlagen ausgehen können.
Für Rohrleitungen in Verdichter- und Expansionsanlagen, die dem Bergrecht unterliegen (u. a. auch Verdichteranlagen an Untertage-Gasspeichern), ist diese Technische Regel sinngemäß anwendbar.
Für Rohrleitungen innerhalb der Gasanlagen, in denen andere Medien als Gase nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 durchgeleitet werden, gelten die dafür bestehenden Vorschriften und Technischen Regeln. Andernfalls gelten die Vorschriften dieses Arbeitsblattes sinngemäß.
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Ausgabe 9/22 H2 Ready