Neu erschienen ist das DWA-Merkblatt DWA-M 129 Entwurf “Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation”.
Da bei Kanalbauarbeiten immer die Ebenen der Versorgungsleitungen gequert werden müssen, besteht grundsätzlich eine erhöhte Gefahr einer Schädigung.
Das Merkblatt will die ausführenden Personen auf Baustellen (Baggerführer, Bauhandwerker, Kanalbauer, Aufsichtsführende und Auszubildende) dazu sensibilisieren. Die Versorgungsunternehmen werden ihre Zustimmungen zur Durchführung von Bauarbeiten im Straßenraum künftig noch stärker als bisher davon abhängig machen, dass die Arbeitenden und deren Aufsichtsführende der Bauunternehmen eine Schulung im vorsichtigen Umgang bekommen haben. Versäumen Baufirmen sinnvolle organisatorische Maßnahmen, kann sich aufgrund aktueller Rechtsprechung daraus ein Haftungsschaden bei Beschädigung ergeben.
Facts
Ausgabe: 8/2021
Einspruchsfrist: verlängert bis zum 17. November 2021
19 Seiten