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Versorgungssicherheit: Bundestag verabschiedet Gasspeichergesetz

Der Bundestag hat am 25. März 2022 nach 2. und 3. Lesung dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeichergesetz) zugestimmt. Damit sollen alle Betreiber in Deutschland verpflichtet werden, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Vor allem mit Blick auf den kommenden Winter soll die Energie-Versorgung damit auch weiterhin gewährleistet und […]

von | 28.03.22

Der Bundestag hat am 25. März 2022 nach 2. und 3. Lesung dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeichergesetz) zugestimmt. Damit sollen alle Betreiber in Deutschland verpflichtet werden, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Vor allem mit Blick auf den kommenden Winter soll die Energie-Versorgung damit auch weiterhin gewährleistet und heftige Preisausschläge eingedämmt werden.

Stabilisierung der Gasspeicherstände

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Wir haben bereits seit Ende des vergangenen Jahres daran gearbeitet, die Gasspeicher aufzufüllen, um die Versorgungssicherheit zu sichern und die Speicherstände zu stabilisieren. Für den nächsten Winter müssen wir aber auch regulatorisch mehr tun. Das Gasspeichergesetz ist hierfür ein wichtiges Instrument. Wir arbeiten parallel mit ganzer Kraft und hohem Tempo daran, unsere Energieabhängigkeit von Russland zu reduzieren. Wir müssen mehr denn je den Erneuerbaren Ausbau und die Steigerung der Energieeffizienz vorantreiben und parallel unsere Lieferwege diversifizieren.“

Große Erdgas-Speicherkapazitäten in Deutschland

Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Speicherkapazitäten für Erdgas. Die Kapazitäten reichen aus, um Deutschland für einen längeren Zeitraum zu versorgen. Das setzt allerdings voraus, dass die Speicher zu Beginn der Heizsaison gut gefüllt sind. Die Füllstände der Speicher waren im Winter 2021/2022 historisch niedrig – auch deswegen stiegen die Preise an den kurzfristigen Handelsplätzen stark. In einem mehrstufigen Verfahren soll zunächst die Speicherbefüllung marktbasiert erfolgen und, wenn erforderlich, durch Ausschreibung von Gas-Optionen angereizt werden. Wenn Mindestfüllstände absehbar nicht erreicht werden, greifen zusätzliche Instrumente, damit definierte Mindestfüllmengen zu verschiedenen Terminen erreicht werden.

Konkret soll der sogenannte Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe GmbH, das ist eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland, verpflichtet werden, die Gasspeicher schrittweise zu füllen. Zum 1. Oktober 80 %, zum 1. November zu 90 % und am 1. Februar zu 40 %. Das Gesetz soll am 8. April im Bundesrat beschlossen werden, damit es spätestens zum 1. Mai 2022 in Kraft treten kann. Dies ist nötig, damit das komplette Sommerhalbjahr zur Befüllung der Speicher zur Verfügung steht.

Download Gasspeichergesetz

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Der Deutsche Bundestag hat das Gasspeichergesetz verabschiedet. Foto: pixabay

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