Ursachen für Frostschäden an Schachtabdeckungen
Frostaufbrüche im Umfeld von Schachtabdeckungen sind in der Regel auf zwei Hauptursachen zurückzuführen:
- Die eine Ursache ist eine schadhafte Mörtelfuge unter dem Rahmen der Schachtabdeckung. Dies führt dazu, dass sich die Schachtabdeckung im Belag lockert und an der Rahmenaußenkante ein umlaufender Ringspalt entsteht.
- Die andere Ursache liegt darin, dass an verschiedenen Stellen um die Schachtabdeckung herum Wasser in die durch Setzungen entstandenen Spalten eindringt. Kommt dann Frost, gefriert das Wasser. Wasser nimmt jedoch beim Gefrieren an Volumen zu. Diese Volumenzunahme beim Gefrieren des Wassers sprengt das umgebende Material und führt zu den bekannten Frostaufbrüchen.
Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit gegen Frost Tauwechsel nach RAL-GZ 692 für Beton-Guss-Deckel
Um einen Frostaufbruch und das Lockern der Schachtabdeckung zu verhindern, kann bei klassischem Einbau mit Mörtelfuge unter dem Rahmen wie folgt verfahren werden: Der Höhenausgleich der Schachtabdeckung zur angrenzenden Verkehrsfläche kann mit einer lastabtragenden vollflächigen Mörtelfuge nach DIN 19573, unter dem Rahmen der Schachtabdeckung, hergestellt werden. Dabei ist die empfohlene Schichtdicke des Mörtelherstellers zu beachten. Diese liegt in der Regel zwischen ca. 10 mm und 30 mm. Bei größeren Höhendifferenzen sollten zusätzliche Auflageringe verwendet werden.
Alternativ kann auch ein geeigneter Vergussmörtel, mit entsprechenden Eigenschaften, verwendet werden. Er soll schrumpfungsfrei und für die Fugendicken vor Ort geeignet sein. Dabei sollte auf Höhenlage und Ausrichtung geachtet werden. Die korrekte Höhe hat die Schachtabdeckung, wenn die Oberkante der Schachtabdeckung und die angrenzende Verkehrsfläche oberflächenbündig ausgerichtet sind. Die Schachtabdeckung darf mit ihrer Oberkante maximal bis zu 5 mm vertieft, im Verhältnis zur angrenzenden Verkehrsfläche, eingebaut werden.
Die Verkehrsfreigabe darf erst erfolgen, wenn der Fugenmörtel eine Frühfestigkeit von mindestens 10 N/mm² erreicht hat. Nach 28 Tagen sollte eine Endfestigkeit von mindestens 50 N/mm² nach DIN EN 196-1 erreicht werden. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Dehnungsfuge einplanen
Beim Einbau der Schachtabdeckung sollte auch die Dehnungsfuge, zwischen Schachtabdeckung und angrenzender Verkehrsfläche, eingeplant werden. Idealerweise wird die Ausbildung der Dehnungsfuge bereits in der Leistungsbeschreibung gefordert. Dabei werden z. B. die Tiefe und die Breite aber auch die Ausführung mit Fugenmasse oder Fugenband festgelegt. Im Zusammenhang mit Dehnungsfugen können weitere Anforderungen in der Leistungsbeschreibung gefordert werden.
Anforderungen für selbstnivellierende Schachtabdeckungen
Für selbstnivellierende Schachtabdeckungen gilt, dass diese beim Asphalt-Einbau vollflächig und tragfähig, unter dem Auflagekragen, unterstopft werden müssen. Diese Punkte müssen für alle Asphaltschichten eingehalten werden. Dadurch sitzt die selbstnivellierende Schachtabdeckung fest im Asphalt und es entstehen bei Verkehrsbelastung keine Setzungen. Anforderungen, die sich auf die Höhenlage der Schachtabdeckung und auf die Dehnungsfuge beziehen, sind dieselben Anforderungen wie bei auf einer Mörtelfuge eingebauten Schachtabdeckung.
Diese und weitere interessante Informationen zu Schachtabdeckungen, zur GET und zum Gütezeichen RAL-GZ 692 finden Sie unter www.get-guete.de, Fachbereich/Kanalguss.
(Quelle/Autor: Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e. V./GET)