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Neuer Leitfaden zum Umgang mit Flüssigboden

Der Einsatz von Flüssigboden nimmt zu. Was bei seiner Verwendung auf der Baustelle beachtet werden muss, darüber informiert ein neuer Leitfaden Eigenüberwachung der Gütegemeinschaft Kanalbau.

von | 07.01.20

Die Gütegemeinschaft Kanalbau stellt Auftraggebern und Auftragnehmern Infoschriften und Leitfäden zur Verfügung, die als Arbeitsgrundlage und als zusätzliche Hilfestellung dienen können. So etwa für ausführende Unternehmen bei der Dokumentation der Eigenüberwachung. Dazu werden Leitfäden angeboten, die als Muster für die Dokumentation der Eigenüberwachung für die unterschiedlichen Ausführungsbereiche der Gütegemeinschaft genutzt werden. 2020 wird die Reihe durch den „Leitfaden für die Eigenüberwachung AK – Anlage Flüssigboden, Einbau auf der Baustelle“ ergänzt.
„Der Leitfaden wird Unternehmen mit RAL-Gütezeichen AK1, AK2 und AK3 im Januar 2020 in deren LOGIN-Bereich auch als digital bearbeitbares Formular zur Verfügung gestellt. Der Leitfaden gilt ab Einbaumengen > 50 m3 Flüssigboden und wird zunächst zur freiwilligen Anwendung empfohlen“, erklärt Dipl.-Ing. Jörg Junkers, Gütegemeinschaft Kanalbau. Nach einer Informations- und Einführungsphase wird der Leitfaden ab 1. Oktober 2020 verbindlicher Bestandteil der Eigenüberwachung nach RAL-Gütesicherung Kanalbau. Auftraggeber und Ingenieurbüros erhalten den Leitfaden als ausgefülltes Muster auf Anfrage.
Temporär fließfähig und selbstverdichtend
Die Forderung nach neuen umweltfreundlichen Technologien hat in den letzten Jahren zu neuen Entwicklungen insbesondere im Bereich der Flüssigböden geführt. Bei Flüssigboden handelt es sich um ein temporär fließfähiges, selbstverdichtendes und sich rückverfestigendes Verfüllmaterial. Es ist mit bodentypischen Eigenschaften ausgestattet und kann sowohl aus Bodenmaterial als auch aus natürlichen und aufbereiteten Böden, Zusatzstoffen und Wasser hergestellt werden. Das Herstellverfahren ermöglicht es, beliebige Arten von Bodenaushub zeitweise fließfähig zu machen, selbstverdichtend und ohne externe Verdichtungsleistung einzubauen und dabei bodenähnliche bis bodengleiche Verhältnisse im bodenmechanischen und bodenphysikalischen Sinn des anstehenden Bodens wiederherzustellen. Fachgerecht eingebaut ergeben sich auf der Baustelle viele Vorteile: Hierzu zählen u. a. ein optimales Rohrauflager, die komplette Ummantelung des Rohres sowie die selbstverdichtenden Eigenschaften des Verfüllmaterials. Hinzu kommen ein schneller Baufortschritt, ein verbesserter Arbeitsschutz und weniger Beeinträchtigungen des Baustellenumfeldes aufgrund des geringeren Platzbedarfs, des reduzierten Maschineneinsatzes sowie minimierte Lärm-, Vibrations- und Staubbelastungen. Vorteile, die sowohl dem Kanalnetzbetreiber, den ausführenden Unternehmen als auch den Anliegern der Baustelle zu Gute kommen.
Deshalb liegt die Flüssigbodentechnologie im Trend. Doch was muss bei der Verwendung von Flüssigboden auf der Baustelle beachtet werden, damit sein Einsatz zum gewünschten Erfolg führt? Eine entsprechende Unterlage zur Arbeitsvorbereitung und Einbaudokumentation als Arbeitshilfe für die ausführenden Unternehmen fehlte bislang. Anlass genug für die Gütegemeinschaft Kanalbau, einen entsprechenden Leitfaden gemeinsam mit Gütezeichenfirmen zu entwickeln. Der Leitfaden regelt die Dokumentation der Eigenüberwachung „Einbau auf der Baustelle“, wobei „eine Abgrenzung gegenüber der Qualitätssicherung des Produkts Flüssigboden und damit gegenüber anderen bereits vorhandenen Qualitätssicherungssystemen wie z. B. der RAL-Gütesicherung Flüssigboden RAL-GZ 507 vorgenommen wurde“, so Junkers weiter.
Qualitätssicherung Einbau
Der Leitfaden vereinfacht im Zuge des Organisationsmanagements sowohl die Übermittlung von Sollwerten auf die Baustelle als auch die Dokumentation der auf der Baustelle festgestellten Istwerte. Des Weiteren wird im Leitfaden nachvollziehbar dokumentiert, wo, wann, welche Chargen an Flüssigboden im Untergrund eingebaut und beprobt wurden. Dies geschieht durch Dokumentation der Einbauabschnitte, der Verfüllabschnitte, der jeweils zugehörigen Lieferscheine und der zugehörigen Soll- und Istwerte. Die Protokolle „Dokumentation der Verantwortlichkeiten“ und „Projektbezogener Prüfplan“ sind im Leitfaden informativ als Checklisten für die Arbeits- und Bauvorbereitung enthalten. Sie gehören nicht zum Mindestumfang den Gütezeicheninhaber im Rahmen der Eigenüberwachung zu dokumentieren haben, sondern werden zur freiwilligen Anwendung empfohlen. Somit stellt der Leitfaden ein Muster für die Dokumentation dar. Andere, insbesondere innerbetrieblich erstellte, gleichwertige Dokumente im Rahmen von Qualitätssicherungssystemen können alternativ verwendet werden.
Positive Resonanz
„Die Anwendung des Leitfadens ab Einbaumengen > 50 m3 wird von Gütezeicheninhabern als angemessen erachtet“, so Junkers, der bei der Entwicklung des neuen Leitfadens den Dialog mit Unternehmen gesucht hat. „Anfänglich dachte ich, dass scheint aufwendig zu sein – doch dann habe ich festgestellt, die Einteilung der Einbauabschnitte und deren Dokumentation deckt sich weitgehend mit unserer eigenen, erforderlichen Arbeits- und Bauablaufplanung“ – so etwa die Rückmeldung eines Bauleiters. Ein Polier war der Meinung, dass die Dokumentation nicht schwer sei, sondern in Art und Umfang ähnlich wie seinerzeit bei der B2-Betonüberwachung, die beim Bau der Startbahn West zu dokumentieren war. Ein Geschäftsführer fand den Leitfaden sehr gut und nützlich, da sein Unternehmen als Auftragnehmer die Ausführung gegenüber dem Bauherrn lückenlos belegen könne. Das sei vor allem bei Haftungsfragen wichtig. Laut Junkers wurden Änderungswünsche der Unternehmen in Bezug auf Verständlichkeit und die Verringerung des Mindestumfanges berücksichtigt.
Allgemeiner Kanalbau und Dichtheitsprüfung
Darüber hinaus werden den Gütezeicheninhabern in deren LOGIN-Bereich die Leitfäden für die „Eigenüberwachung D – Dichtheitsprüfung“ und „Eigenüberwachung AK – Allgemeiner Kanalbau“ in aktualisierter Form zur Verfügung gestellt. Die Notwendigkeit zur Überarbeitung ergab sich insbesondere durch die Neufassung des DWA-Arbeitsblatt A 139 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ in 2019.

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