Die Verbesserung der Breitbandversorgung sei eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, die eine bedeutende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsländer der europäischen Union spielt, begründet der DVGW seine grundsätzlich positive Haltung zum Breitbandausbau in Deutschland.
“Insofern ist aus Sicht des DVGW eine Förderung der Breitbandversorgung in einem geeigneten rechtlichen Rahmen grundsätzlich zu begrüßen”.
Aus Sicht des DVGW könne die verpflichtende Mitnutzung in Betrieb befindlicher Gas- und Trinkwasserinfrastrukturen (Mitverlegung in Leitungsrohren) aber zu einer nachhaltigen Gefährdung der Trinkwasser- und Gasversorgung führen, da sich erhebliche Auswirkungen auf Betriebs-, Überwachungs-, Entstörungs- und Spülungsmaßnahmen ergeben könnten.
Das Verlegen von Breitbandkabeln in Gas- und Trinkwasserleitungen sei daher mit einem nicht einschätzbaren Risiko verbunden.
Positiv bewertet der DVGW dagegen die Herausnahme von Trinkwasserleitungen aus dem Anwendungsbereich der neuen EU-Richtlinie zum Ausbau des Breitbandnetzes. Erfreulich sei daher auch, dass dies im aktuellen Referentenentwurf zum DigiNetzG berücksichtigt werde.
Gleiches fordert der DVGW jetzt auch für die Gasnetze.
Hier finden Sie die komplette DVGW-Stellungnahme vom 9. Oktober 2015 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG).
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