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Um das Grundwasser vor einer Nitrat-Belastung durch Viehaltung und Düngung zu schützen, fordert der DVGW Nachbesserungen an der neuen Düngeverordnung und vor allem eine bessere Umsetzung dieser. (Foto: Crucifix Jean-Luc)

Neufassung der Düngeverordnung: DVGW äußert sich kritisch

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Autor: Redaktion

“Die aktuell diskutierte Novelle der Düngeverordnung ist an zentralen Stellen mangelhaft und muss deshalb nachgebessert werden. In ihrer derzeitigen Fassung wird die Verordnung keinen wirksamen Beitrag leisten, die regional stark angestiegene Nitratbelastung des Grundwassers spürbar zu verringern. Eben dies ist zum Schutz der Trinkwasserressourcen aber dringend geboten. Um zu einer wirksamen Kontrolle und effektiven Reduzierung der Nährstoffüberschüsse zu kommen, ist die verbindliche Einführung der Hoftorbilanz als Standardbilanzierungsmethode für alle Betriebe erforderlich.“
Dies erklärte der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), Prof. Dr. Gerald Linke, vor dem Hintergrund eines Fachgesprächs am 21. April 2015 von Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zur Novellierung der Düngeverordnung.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat in einem Entwurf der Düngeverordnung vom 18. Dezember 2014 einen ersten Versuch unternommen, die Hoftorbilanz ab dem 1. Januar 2018 schrittweise für betriebliche Nährstoffbilanzen und überbetriebliche Nährstoffvergleiche einzuführen – jedoch nur für größere Betriebe und nur für solche mit sehr hohem Viehbesatz. „Nachvollziehbar ist diese Beschränkung auf wenige Betriebe nicht. Betriebe mit einem Viehbesatz von weniger als drei Großvieheinheiten stellen den Großteil der Betriebe dar. Diese produzieren ebenfalls überhöhte Nährstoffüberschüsse, die sich dann in den Trinkwasserressourcen wiederfinden“, betonte Linke. Um diese Nährstoffüberschüsse in den Griff zu bekommen, müsse man sie zuerst einmal genau beziffern können. In der Fachwelt sei für diesen Zweck die Hoftorbilanz als maßgebliches und am wenigsten fehler- und manipulationsanfälliges Verfahren anerkannt, so Linke weiter.
Bezugsebene für die Bilanzierung ist der landwirtschaftliche Betrieb, Messpunkt ist – bildlich gesprochen – das Hoftor, entlang der Frage: Welche Nährstoffmengen kommen in den Betrieb hinein (als Dünger, Futtermittel, etc.), welche Mengen verlassen ihn wieder (als Ernteprodukte, Masttiere, etc.)?
Im Unterschied zu anderen etablierten Methoden, wie der Schlagbilanz oder der Feld-Stall-Bilanz, lassen sich bei der Hoftorbilanz nahezu alle Input- und Output-Größen belegen. Dies geschieht an Hand der von den Landwirten in der Buchführung erfassten betrieblichen Zahlen. Diese müssen nicht – wie bei anderen Verfahren – erst mühsam hergeleitet oder gar geschätzt werden. Die Fehleranfälligkeit ist somit deutlich geringer.
„Seit Jahren arbeiten die Wasserversorger mit dem Ziel, die Nitratbelastungen des Grundwassers zu reduzieren in ihren Gewinnungsgebieten mit den Landwirten in freiwilligen Kooperationen zusammen. Die Hoftorbilanz hat sich dabei als wichtiges Instrument bewährt, die Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft effizient und zuverlässig zu bestimmen. Es gibt kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit in der Sache.“ Der DVGW habe die Möglichkeit der Effizienzkontrolle von Maßnahmen zur grundwasserschonenden Bodennutzung am Beispiel des Stickstoffs in seinem Regelwerk umfassend beschrieben, so der DVGW-Vorstandsvorsitzende abschließend.

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