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RSV: Neun Hygienemaßnahmen für Arbeitgeber

Zum Schutz vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus hat der Rohrleitungssanierungsverband e. V. (RSV) für Arbeitgeber der Rohrleitungssanierung ein kleines Paket von Hygienemaßnahmen zusammengetragen.

von | 27.03.20

Diese neun Maßnahmen sollten Arbeitgeber beachten.

Damit Arbeitgeber gemäß der Vorschriften arbeiten können, haben offizielle Stellen aktuelle Materialien herausgegeben. Diese können auch dazu dienen, Sicherheit gegenüber Auftraggebern zu bieten. Stellvertretend für viele sinnvolle Anweisungen zitieren wir hier die Freie und Hansestadt Hamburg, die Hinweise für Maßnahmen an alle Arbeitgeber auf Hamburger Baustellen gegeben hat:
1. Stellen Sie sicher, dass die Beschäftigten während der Arbeit untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommen. Auch bei allen arbeitsbezogenen Kontakten sollen soweit irgend möglich Sicherheitsabstände von min. 1,5 m eingehalten werden, in jedem Fall sind solche Abstände zwischen den verschiedenen Arbeitsgruppen/ Teams vor Ort einzuhalten. Dies kann beispielsweise durch möglichst weit auseinanderliegende Arbeitsbereiche, durch zeitlich versetzte Nutzung gemeinsam zu nutzender Einrichtungen oder auch durch unter- schiedliche Zeiten von Arbeitsbeginn und –ende erfolgen.
2. Stellen Sie Sanitärräume im Sinne der Arbeitsstättenregel ASR A4.1 5 zur Verfügung. Diese müssen über eine ausreichende Anzahl an Handwaschgelegenheiten mit fließendem Was- ser, Seife und Einmalhandtücher verfügen. Die Bereitstellung von mobilen, anschluss- freien Toilettenkabinen ohne Handwaschgelegenheit entspricht bei der derzeitigen Infektionslage aus aufsichtsbehördlicher Sicht nicht dem Stand der arbeitshygienischen Erfordernisse.
3. Sehen Sie zusätzlich zu den nach ASR A 4.1 ohnehin erforderlichen Handwaschgelegenheiten weitere Handwaschgelegenheiten in der Nähe der Arbeitsplätze vor. Auch diese müssen mit fließendem Wasser, Seife und Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Sanitärräume und Handwaschgelegenheiten sind täglich gründlich zu reinigen.
4. Stellen Sie sicher, dass Pausenräume oder Pausenbereiche über leicht zu reinigende Oberflächen verfügen. Diese müssen täglich gereinigt werden.
5. Werden Pausenräume oder – bereiche von Beschäftigten verschiedener Unternehmen / Gewerke (Beschäftigtengruppen) gemeinsam genutzt, ist durch organisatorische Maßnahmen zu regeln, dass Kontakte der einzelnen Arbeitsgruppen/ Teams untereinander unterbleiben. Geeignet sind beispielsweise organisatorische Maßnahmen, bei denen die einzelnen Arbeitsgruppen/ Teams zu unterschiedlichen Zeiten die Pausenräume oder bereiche nutzen. Zwischen den jeweiligen Nutzungen sind zeitliche Unterbrechungen vorzusehen. Alternativ müssen die Pausenräume so groß gewählt sein, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand (min. 1,5 m) zwischen den Arbeitsgruppen/ Teams möglich ist.
6. Die Pausenräume bzw. – bereiche sollen zwischen den einzelnen Nutzungen gelüftet und gereinigt werden. Stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigten auf der Baustelle die notwendigen Informationen über die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen erhalten und verstehen. Baustellenordnungen sind entsprechend zu ergänzen.
7. Erfassen Sie die Beschäftigten, welche die Baustelle betreten und verlassen (Zugangs- bzw. Anwesenheitskontrollen). Stellen Sie gleichzeitig deren Erreichbarkeit über geeignete Kontaktdaten sicher, um in einem Verdachtsfall entsprechende Quarantäneauflagen organisieren zu können.
8. Stellen Sie sicher, dass die Anzahl der Beschäftigten, die gemeinsam in einem Fahrzeug zur Baustelle an- und abreisen auf das notwendige Maß begrenzt wird. Dabei ist die Fahrgemeinschaft nach Arbeitsgruppen/Teams zu trennen, die auf der gleichen Baustelle arbeiten.
9. Bitte bedenken Sie, dass Sie als Bauherr oder Arbeitgeber für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten auf der Baustelle verantwortlich sind! Zudem kommen Sie mit den beschriebenen Maßnahmen zugleich der gesellschaftlichen Verantwortung zur Unterbrechung der Infektionsketten, die Jede und Jeder trägt, nach.
Kontakt:
Frau Reinhild Haacker (Geschäftsführerin)
Rohrleitungssanierungsverband (RSV) e. V.
Shanghaiallee 9
20457 Hamburg
Telefon: 040 21074167
E-Mail: info@rsv-ev.de

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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