Die kommunale Wärmeplanung soll für Kommunen, für Bürgerinnen und Bürger und für die Energieversorgungsunternehmen Dreh- und Angelpunkt für die Wärmewende werden und das Gerüst für die künftig verfügbare Infrastruktur, Grundlage der zukünftigen, klimaneutralen Wärmeversorgung sein. Die Analyse des BDEW zeigt, dass rund 98 % aller Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern bereits mit der Wärmeplanung begonnen oder diese bereits abgeschlossen haben. Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle Gemeindegebiete mit weniger Einwohnern haben hierfür bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
Instrumente zu Wärmepaket bündeln
„Eine gute Nachricht zu Jahresbeginn: Die Wärmeplanung kommt voran. Um diese Dynamik zu erhalten, braucht es jetzt verlässliche Rahmenbedingungen und keinen Zick-Zack-Kurs bei den gesetzlichen Vorschriften,“ erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Zentral ist, dass die Kommunen, die Bürger und Bürgerinnen, sowie die Energiewirtschaft weiterhin Planungs- und Investitionssicherheit haben, um die Wärmewende weiter voranzubringen. Der BDEW plädiert dafür, „bereits bestehende Förderrichtlinien, Gesetze und Verordnungen einem Wärmewende-Check zu unterziehen und entsprechend weiterzuentwickeln, damit die Wärmepläne auch umgesetzt werden können“.
Unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Instrumente solle nun ein konsistentes Wärmepaket geschnürt werden, das eine „Erhöhung des BEW-Fördervolumens“, eine „ausbalancierte AVBFernwärmeverordnung“ sowie „praxistaugliche Ausgestaltung der Wärmelieferverordnung“ beinhalten soll, so der BDEW. Mit einer regulatorischen Anpassung und mit Hilfe von Fördermitteln könne die Wärmewende gelingen und eine Verzögerung „um Jahre“ vermieden werden.
(Hinweis des BDEW: „Bereits bestehende Landesgesetze zur Wärmeplanung, die nicht auf Basis des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes erstellt wurden, schreiben noch keine Wärmeplanung für alle Kommunen vor. Daher wurde für die Darstellung in der Karte eine Grenze von 45.000 Einwohnern gewählt, die sich an der EU-Energieeffizienzrichtlinie orientiert.“)
(Quelle: BDEW)