Zahl der Woche / 17,5 Gigawatt Solarleistung wird in diesem Jahr in Deutschland voraussichtlich insgesamt zugebaut
„Die kontinuierliche Steigerung des Photovoltaik-Ausbaus in Deutschland ist ein erfreuliches Zeichen für den Fortschritt der Energiewende. Mit der in diesem Jahr zugebauten Solarleistung erreichen wir erneut Rekordniveau, auch dank der Netzanschlüsse. Allerdings liegt rund die Hälfte der installierten Leistung der PV-Anlagen unterhalb der Grenze von 100 kW. Diese Anlagen speisen nach heutiger Rechtslage potenziell ungesteuert in das Netz ein.
Problematisch ist nun die Situation, wenn mehr Strom ins Netz eingespeist, als verbraucht wird. Dies gefährdet die Stabilität des Gesamtsystems. Die Menge an ungesteuertem Strom droht nun an sonnigen Sonntagen mit geringerem Strombedarf, den Verbrauch im nächsten Frühling und Sommer zu überschreiten. Dieses Problem besteht auch bei perfektem Netzausbau. Um diese sogenannte PV-Spitzenproblematik abzumildern, brauchen wir dringend die Umsetzung der EnWG-Novelle noch in dieser Legislaturperiode. Eine zentrale Maßnahme ist die sogenannte Wirkleistungsbegrenzung für PV-Anlagen.
Kurz gefasst bedeutet das, dass die PV-Anlage bei 50 % ihrer potenziellen Leistung gebremst wird. Photovoltaikanlagen kann man sich in gewisser Weise vorstellen wie sprudelnde Quellen, die in einen Fluss münden. Wenn die Quellen ungesteuert sprudeln, kann der Fluss über die Ufer treten. Eine Wirkleistungsbegrenzung ist wie ein Wehr, das den Zufluss reguliert, damit der Fluss gleichmäßig und sicher strömt. Nach Ausschöpfung der vorhandenen Kontrollmöglichkeiten müssten Netzbetreiber im Falle einer Überlastung ganze Netzstränge mit Erzeugern und Verbrauchern zeitweise vom Netz nehmen, um das System zu stabilisieren.
Um solch umfassende Maßnahmen zu vermeiden, brauchen die Netzbetreiber die Möglichkeit, direkt auch bei kleineren Anlagen steuernd eingreifen zu können. Das können bislang nur ein Teil der Anlagen unter 100 kW. Bis dahin ist – quasi als Zeitpuffer, bis die Steuerbarkeit erreicht ist – die 50 % Wirkleistungsbegrenzung für Neuanlagen erforderlich. Wenn dies nicht rechtzeitig kommt, könnte die neue Bundesregierung Chaos erben. Der Handlungsdruck für diese technische Notwendigkeit wird dann um so größer. Ein Eingriff bei Bestandsanlagen droht.“
(Quelle: BDEW)