Die BNetzA hat einen Entwurf zur künftigen Kapitalverzinsung der deutschen Gasnetze vorgelegt. Der Entwurf legt den Kapitalverzinsungssatz (WACC) für die fünfte Regulierungsperiode fest. Der WACC bestimmt, welche Rendite Netzbetreiber auf ihr eingesetztes Kapital erzielen dürfen, und fließt damit in die Berechnung der Netzentgelte ein. Die Bundesnetzagentur schlägt einen Gesamtkapitalverzinsungssatz von 3,76 Prozent vor. Dieser setzt sich aus einem Eigenkapitalzins von 5,76 Prozent und einem Fremdkapitalzins von 2,43 Prozent zusammen. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Konsultation.
Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber stehen in den kommenden Jahren vor außergewöhnlichen Herausforderungen und neuen Aufgaben, teilte FNB Gas mit. Sie sollen die Versorgungssicherheit auch bei niedrigen Füllständen der Gasspeicher im Winter weiterhin gewährleisten. Zudem übernehmen sie eine wichtige Rolle beim Anschluss neuer Gaskraftwerkskapazitäten, die die Bundesregierung im Strommarkt vorgesehen hat. Mit dem Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes, leisten die Netzbetreiber laut eigenen Angaben zudem einen Beitrag zur Transformation des Energiesystems. Außerdem stellen die geopolitische Lage und Sabotageakte laut FNB Gas zunehmende Anforderungen an die Sicherheit der Infrastruktur. Die Finanzierung der genannten Aufgaben soll laut dem Verband über privates statt öffentliches Kapital erfolgen, dessen Vergütung derzeit im Rahmen des Festlegungsverfahrens für den Kapitalverzinsungssatz verhandelt wird.
Gutachten deckt Umsetzungsfehler der Bundesnetzagentur auf
Den dafür vorgeschlagenen Zinssatz hält der FNB Gas für nicht ausreichend: Er decke die tatsächlichen Finanzierungskosten nicht. Grund dafür seien mehrere Umsetzungsfehler in der Methodenfestlegung der Bundesnetzagentur, die ein finanzwissenschaftliches Gutachten nachweise. Die Bundesnetzagentur gefährde damit Investitionen in die Gasinfrastruktur. Wendet man die von der Bundesnetzagentur vorgegebene Methodik korrekt an, ergebe sich laut Gutachten ein Satz von 4,79 Prozent. Unter zusätzlicher Berücksichtigung aktueller Kapitalmarktdaten steige der Wert auf 5,51 Prozent.
Über den Erdgasbereich hinaus gefährde der Entwurf zudem das Vertrauen der Investoren in das deutsche Regulierungssystem, das eine gesetzlich verankerte Verzinsung des eingesetzten Kapitals dauerhaft in „angemessener, wettbewerbsfähiger und risikoangepasster Höhe“ gewähren solle.
BDEW und VKU verweisen auf internationalen Vergleich
Die im Entwurf vorgesehenen Zinssätze seien international nicht wettbewerbsfähig, kritisieren BDEW und VKU. Die pauschale Gesamtkapitalverzinsung liege rund 1,5 Prozentpunkte unter dem europäischen Durchschnitt. Der vorgesehene Eigenkapitalzins von 5,76 Prozent falle deutlich niedriger aus als erwartet. Investoren erwarteten laut einer Investorenbefragung des BDEW mindestens 8 Prozent.
Der vorgesehene Fremdkapitalzins liege außerdem rund einen Prozentpunkt unter den derzeitigen Refinanzierungsbedingungen bestehender Kredite und Darlehen und damit auch unter der Verzinsung von Bundesanleihen. Günstige Finanzierungsbedingungen aus einer vergangenen Niedrigzinsphase befreiten nicht von der Pflicht, die tatsächlichen Refinanzierungskosten regulatorisch abzubilden, so die Verbände.
„Die Bundesnetzagentur muss die tatsächlichen Finanzierungskosten der Netzbetreiber angemessen berücksichtigen“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Ein Fremdkapitalzins von 2,43 Prozent habe mit der Finanzierungsrealität der Netzbetreiber wenig zu tun.
Verbände legen vier Verbesserungsvorschläge vor
„Die Vorschläge der Bundesnetzagentur bergen die große Gefahr verminderter Investitionen“, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.
Deshalb haben der BDEW und der VKU in ihrer Stellungnahme vier zentrale Forderungen genannt, um dies zu verhindern:
- die Kapitalverzinsung für marktgerechte Rahmenbedingungen anzuheben
- die Zinssätze nachvollziehbar zu ermitteln und zu begründen
- den Wagniszuschlag der herausfordernden Situation der Gasnetzbetreiber anzupassen
- den Fremdkapitalzins an die aktuelle Lage anzupassen und die Festlegung dafür erst Anfang 2027 vorzunehmen.
Verbände kritisieren unterschiedliche Zeitpunkte der Zinsfestlegung
FNB Gas kritisiert zudem eine unterschiedliche Behandlung von Gas- und Stromnetzbetreibern. Die Bundesnetzagentur legt die Zinssätze für beide Bereiche in unterschiedlichen Kalenderjahren fest. Dadurch fließen unterschiedliche Kapitalmarktdaten in die Berechnung ein.
Angesichts der Zinsentwicklung der vergangenen Jahre führe dies laut FNB Gas zu einer Benachteiligung der Gasnetzbetreiber. Der Verband fordert, den Festlegungszeitpunkt für die Gasnetze so zu wählen, dass die Kapitalmarktentwicklung des vollständigen Jahres 2026 einfließt, entsprechend dem Verfahren im Strombereich.






