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Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur

Der Bundestag hat am 29. Januar 2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ (Kritis-Dachgesetz, 21/2510, 21/3855) angenommen. Mit dem KRITIS-Dachgesetz will Deutschland die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen in deutsches Recht umsetzen. 

von | 02.02.26

Der Bundestag hat Ende Januar das KRITIS-Dachgesetz zum besseren Schutz kritischer Anlagen beschlossen
Quelle: pixabay /Tyyli Jura Ai Generated

Stimmen zum KRITIS-Dachgesetz aus den Verbänden

Zum KRITIS-Dachgesetz erklärt Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.:

Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. © DVGW

„Die Gas- und Wasserversorgung zählt zu den zentralen Kritischen Infrastrukturen unseres Landes. Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage braucht sie verlässliche und stabile politische Rahmenbedingungen. Die Trinkwasserversorgung in Deutschland gehört zwar zu den leistungsfähigsten weltweit – gleichzeitig nehmen physische und digitale Angriffe auf Kritische Infrastrukturen spürbar zu. Der mehrtägige Stromausfall als Folge eines Anschlags zu Jahresbeginn in Berlin hat deutlich gemacht, wie verwundbar Versorgungssysteme sein können. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und überfällig, dass das KRITIS-Dachgesetz nun verabschiedet wurde. Es ist gut, dass die politisch Verantwortlichen den Handlungsbedarf erkannt haben. Ein hundertprozentiger Schutz der Kritischen Infrastruktur gegen Anschläge, die mit hoher krimineller Energie verübt werden, ist nicht möglich. Es braucht aber eine tragfähige Balance zwischen Sicherheit, Praktikabilität und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit. Die technische Selbstverwaltung muss dabei eine zentrale Rolle spielen – sie garantiert praxisnahe, verlässliche und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Bei der praktischen Umsetzung wird sich der DVGW mit seiner technisch-wissenschaftlichen Expertise einbringen und sein Regelwerk fortschreiben und anpassen. Mit Blick auf die Transparenzpflicht sagen wir: Nicht jeder muss wissen, wo Leitungen der Kritischen Infrastruktur verlaufen.“

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. ©Thomas Imo Photothek/BDEW

Zur Abschiedung des Gesetzes erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Verabschiedung des KRITIS-Dachgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen, der keinen Zeitverlust duldet. Transparenz ist für demokratische Akzeptanz unerlässlich – bei kritischen Infrastrukturen müssen jedoch auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Hier braucht es das nötige Augenmaß. Wo Veröffentlichungen operative Risiken erhöhen, muss Sicherheit Vorrang haben. In dieser Hinsicht weist das KRITIS-Dachgesetz in die richtige Richtung.
Der Anschlag auf das Stromnetz in Berlin hat deutlich gemacht, dass es jetzt vor allem auf Geschwindigkeit ankommt – sowohl bei der Risikoidentifizierung als auch bei der zügigen Umsetzung der Verordnung und der Festlegung klarer, verbindlicher Anforderungen. Für den Energiesektor ist daher eine umgehende Veröffentlichung der nationalen Risikoanalyse zwingend erforderlich. Betreiber benötigen diese Grundlage jetzt, um Risiken realistisch bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen zu können. Zur Finanzierung der Maßnahmen brauchen wir grundsätzlich eine faire Kostenverteilung zwischen Wirtschaft und Staat.
Erforderlich sind einheitliche, umsetzbare und bürokratiearme Vorgaben, die konsequent mit der Umsetzung von NIS-2 verzahnt sind. Doppelregulierung und widersprüchliche Anforderungen – wie etwa bei den neu dazugekommenen kritischen Komponenten, die schon in der NIS-2-Umsetzung geregelt sind – schwächen die Resilienz, statt sie zu stärken. Denn sie binden personelle und finanzielle Ressourcen, die für die operative Sicherheit dringend benötigt werden.
Ein gemeinsamer Resilienz- und Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur ist hierfür der richtige Ansatz. Voraussetzung dafür ist eine klare Festlegungskompetenz der Bundesnetzagentur im Energiesektor.
Ergänzend müssen rasch tragfähige Lösungen für die Drohnenabwehr und deren Finanzierung gefunden werden. Resilienz entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch klare Zuständigkeiten, Tempo und praktikable Regeln.“

Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer. © VKU/Felix Krumbholz Photography

Zum Gesetzesbeschluss erklärt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitgliedsunternehmen viele kritischen Infrastrukturen zur Versorgung mit Energie, Wasser und Telekommunikation sowie zur Entsorgung von Abwasser und Abfall betreiben:

„Das jahrelange Warten hat hoffentlich bald ein Ende. Die Einigung ist ein wichtiger Schritt für den Schutz kritischer Infrastrukturen. Energie-, Wasser- und Telekommunikationsversorger sowie Betriebe der Abwasser- und Abfallentsorgung brauchen endlich Rechts- und Planungssicherheit für ihre Investitionen. Die Parlamentarier verbessern das Kritis-Dachgesetz erheblich: Sie formulieren den klaren Auftrag, die Transparenzpflichten in den entsprechenden Einzelgesetzen zu stutzen, was die Sicherheit langfristig stärken würde. Gerade der Terror-Anschlag auf die Berliner Stromversorgung hat gezeigt, dass Transparenz nicht zulasten der Sicherheit der Energieversorgung gehen darf. Auch das Votum des gestrigen Koalitionsausschuss hierzu empfinden wir als Rückenwind. Hilfreich ist auch, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) künftig eine aktivere Rolle spielen soll: Das BBK soll nach einer Meldung von Betreibern unverzüglich darauf reagieren und Hilfestellungen bieten und zudem auch auf Basis aller Meldungen ein Lagebild erstellen. […]
Klar muss auch sein: 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht. Die Abwehr von Terrorangriffen und Anschlägen auf unsere Infrastruktur ist Aufgabe von Bund und Ländern, die das Gewaltmonopol innehaben. Stadtwerke, Wasserversorger und Müllabfuhr sind nicht die Polizei. Die viel diskutierte Abwehr etwa von Drohnen kann daher nicht ihrem Aufgabenbereich zugeordnet werden.
Sinnvoll wäre zudem, wenn die Bundesregierung im nächsten Schritt den Schutz kritischer Infrastrukturen zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und endlich ihre Gesamtstrategie und nationale Risiko-Analyse und -Bewertung vorlegt. Auch die Finanzierung muss noch sicherstellt und die Krisenresilienz gestärkt werden, etwa mittels einer Nationalen Notfallreserve.”

Für den besseren Schutz kritischer Infrastrukturen schlägt der VKU weiterhin vor:

  • den Schutz kritischer Infrastrukturen zum überragenden öffentlichen Interesse zu erklären. Für Behörden wären Fälle, in denen juristische Abwägungen notwendig sind, damit leichter. Das würde auch den mühsamen Prozess der Rückabwicklung von Transparenzpflichten in unterschiedlichsten Gesetzen erleichtern. Die Sicherheit der Energie-, Wasser- und Telekommunikationsversorgung sowie Abwasser- und Abfallentsorgung hätten dann immer Vorrang.
  • endlich die Gesamtstrategie und nationale Risiko-Analyse und -Bewertung vorzulegen. Die Bundesregierung sollte zum einen eine Strategie zur Steuerung der gesamten Resilienz unseres Landes entwerfen und den Zuständigkeitsdschungel lichten. Wir brauchen klare und eindeutige Zuständigkeiten. Zum anderen sollte die Bundesregierung endlich ihre nationale Risikoanalyse und -bewertung vorlegen. Schließlich sind die Betreiber kritischer Infrastrukturen bei ihrer eigenen Risikoanalyse und -bewertung darauf angewiesen. Beides hätte bereits seit dem 17. Januar nach CER-Richtlinie vorliegen müssen.
  • Krisen schnell zu bewältigen. Abseits des Kritis-Dachgesetzes brauchen wir auch eine Nationale Notfallreserve mit Großgeräten zur Sicherstellung einer Inselstromversorgung, um die Stromversorgung möglichst binnen 24 Stunden provisorisch wiederherstellen zu können. Zudem braucht es eine bessere Zusammenarbeit zwischen Staat und Betreibern, die am besten zu einem gemeinsamen Lagebild führt. Auch regulatorische Hürden müssen auf den Prüfstand: Transparenzpflichten, die Betreiber zwingen, die Verläufe ihrer Netze etc. zu veröffentlichen. Anpassung der regulatorischen Anreize, damit Investitionen in die Resilienz der Netze wirtschaftlich tragfähig bleiben.
  • Finanzierung sicherstellen: Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert erhebliche Investitionen. Der VKU fordert, die Finanzierung über die nach Art. 109 Grundgesetz geschaffene Ausnahme von der Schuldenbremse für Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz sowie aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sicherzustellen.

Hintergrund zum Kritis-Dachgesetz

Das Kritis-Dachgesetz schafft erstmals Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen vor physischen Angriffen, verpflichtet zu Risiko- und Resilienzplänen und Einführung von Krisenmanagementsystemen sowie zur Meldung größerer Störungen oder Vorfälle an Behörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Das Kritis-Dachgesetz schreibt außer einer Risikoanalyse und Risikobewertung keine weiteren konkreten Maßnahmen vor. Was Unternehmen konkret machen müssen, wird erst später in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen des Bundesministeriums des Inneren bzw. später der Fachministerien oder durch branchenspezifische Sicherheitsstandards geregelt. Insgesamt werden elf Sektoren adressiert, u.a. Energie-, Wasser-, Abfall- und Telekommunikationswirtschaft.

(Quellen: Deutscher Bundestag / DVGW / BDEW / VKU)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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