Nach aktueller Festlegung sollen die vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) ab Mitte 2026 zunächst um 50 % sinken, Anfang 2027 nochmals um 50 % und Anfang 2028 um 75 %. Ab 2029 entfallen sie vollständig, da die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) dann ausläuft und keine Nachfolgeregelung vorgesehen ist.
Mit dem Beschluss begründet die BNetzA ihr Vorgehen mit der Notwendigkeit, bestehende Verzerrungen im Energiemarkt abzubauen und ein einheitlicheres Entgeltsystem zu schaffen. Die Behörde verweist darauf, dass die bisherigen vNNE ursprünglich den dezentralen Einspeisungen Rechnung tragen sollten, diese Funktion aber im heutigen, stark veränderten Energiesystem an Bedeutung verloren habe. Die Abschmelzung soll zudem Kostentransparenz und Gleichbehandlung zwischen zentralen und dezentralen Erzeugern fördern.
Kritik von VKU und BDEW: fehlende Planungssicherheit
Die Energieverbände Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisieren die Entscheidung scharf und sprechen von überhasteten Einschnitten mit weitreichenden Folgen. Beide Verbände sehen in der beschleunigten Abschmelzung einen Eingriff in bestehende Vertrauens- und Investitionsgrundlagen.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärte:
„Die Bundesnetzagentur hebelt den Vertrauensschutz aus und drängt dezentrale Kraftwerke, die wir für die Energiewende dringend brauchen, in Richtung Unwirtschaftlichkeit.“ Die Regelung verändere die Rahmenbedingungen für bestehende Anlagen grundlegend und nehme kommunalen Unternehmen Planungssicherheit. „Die BNetzA-Entscheidungen schaffen Unsicherheit und gefährden Anlagen, die bis 2022 ans Netz gegangen sind, politisch gewollt waren und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit unerlässlich sind. Eine Energiewende ohne stabile KWK-Leistungen ist nicht denkbar“, so Liebing weiter.
Auch der BDEW äußert deutliche Kritik. Die vermiedenen Netzentgelte seien für viele Betreiber dezentraler, flexibler Erzeugungsanlagen – insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen – ein zentraler Bestandteil der Wirtschaftlichkeit gewesen. Die vorgezogene Abschmelzung führe zu finanziellen Belastungen und senke die Attraktivität von Investitionen in lokale Erzeugungsinfrastruktur. Die Entscheidung komme für viele Unternehmen zu kurzfristig, um betriebliche Anpassungen vorzunehmen.
Gefahr für Netzstabilität und dezentrale Energiewende
Beide Verbände warnen zudem, dass künftig steuerbare dezentrale Anlagen weniger Anreize hätten, netzdienlich zu arbeiten. Liebing betonte:
„Wir sehen in vielen Stromnetzen eine kritisch wachsende Schere: Der Stromverbrauch vor Ort steigt teils wesentlich schneller als der Netzausbau nachziehen kann. Dadurch werden die Übergabestellen zur vorgelagerten Ebene zunehmend zum Nadelöhr.“
Die bisherigen finanziellen Mechanismen hätten dazu beigetragen, Lastspitzen abzufangen und die Netzstabilität zu sichern. Ohne diese Steuerungswirkung drohten Engpässe und Mehrkosten, so Liebing.
Der VKU bedauerte zudem, dass der eigene Vorschlag für ein sogenanntes Netzentlastungsentgelt keine Berücksichtigung fand. Dieses Modell hätte nach Auffassung des Verbandes den Beitrag dezentraler Anlagen weiterhin anerkannt und gleichzeitig eine faire Anpassung der Entgelte ermöglicht.
„Die Energiewende braucht starke dezentrale Strukturen. Wer ihre wirtschaftliche Basis schwächt, riskiert Lücken bei der sicheren Stromversorgung. Dieser Beschluss zerstört Vertrauen in den Investitionsstandort Deutschland und gefährdet die Bereitschaft zu notwendigen Investitionen“, erklärte Liebing abschließend.
(Quellen: BDEW und VKU)









