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Fernleitungsnetzbetreiber legen finalen Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 vor

Mit dem heute veröffentlichten finalen Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2020-2030 legen die Fernleitungsnetzbetreiber ihre Planung für eine sichere und zukunftsfähige Gasversorgung in Deutschland vor. Damit schließen die Fernleitungsnetzbetreiber den Prozess des NEP Gas 2020-2030 ab.

von | 26.05.21

Mit dem heute veröffentlichten finalen Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2020-2030 legen die Fernleitungsnetzbetreiber ihre Planung für eine sichere und zukunftsfähige Gasversorgung in Deutschland vor. Damit schließen die Fernleitungsnetzbetreiber den Prozess des NEP Gas 2020-2030 ab. Das im Entwurf des NEP Gas von den FNB modellierte H2-Startnetz 2030 für den Transport von Wasserstoff ist aufgrund des Änderungsverlangens der Bundesnetzagentur nicht mehr im finalen NEP Gas enthalten.

1.620 km Ferngasleitung

Der NEP Gas 2020-2030 umfasst in seiner finalen Fassung 175 Maßnahmen zum Neubau von Ferngasleitungen mit einer Länge von 1.620 km und einem Zubau von Verdichterleistung in Höhe von 405 MW. Die Vorhaben der FNB sichern auch zukünftig eine bedarfsgerechte Gasversorgung. So begegnen sie dem zusätzlichen Gasbedarf in Süddeutschland, für neue Gaskraftwerke sowie dem Wegfall von L-Gas aus deutscher und niederländischer Produktion, z.B. durch die Anbindung alternativer Versorgungsquellen für H-Gas. Der NEP Gas berücksichtigt die aktuellen europäischen Klimaschutzziele und beruht auf dem von der Bundesnetzagentur (BNetzA) Ende 2019 bestätigten Szenariorahmen.

Überarbeitung des Entwurfs

Gemäß Änderungsverlangen der BNetzA am 19. März 2021 mussten die Fernleitungsnetzbetreiber den Entwurf des NEP Gas 2020-2030 an einer entscheidenden Stelle kürzen: „Wir bedauern, dass das von uns auf Basis der Marktabfrage modellierte Wasserstoffstartnetz nicht im Rahmen der Netzentwicklungsplanung umgesetzt werden kann“, erklärt FNB Gas-Geschäftsführerin Inga Posch. Die Möglichkeit zur Herausnahme von Leitungen aus dem Erdgasnetz für den Wasserstofftransport sowie die für die Wasserstoff-Umstellungen erforderlichen verstärkenden Maßnahmen im Erdgasnetz sind allerdings weiterhin im NEP Gas 2020-2030 enthalten.

Schnellere Genehmigung von Wasserstoffprojekten

Wasserstoffprojekte sollen gemäß des derzeit im Bundestag diskutierten Gesetzesentwurfes zur Übergangsregulierung für Wasserstoffnetze im Rahmen der sog. ad-hoc-Prüfung genehmigt werden. Damit könnten zumindest Einzelprojekte grundsätzlich umgesetzt werden, vorbehaltlich einer tragfähigen Lösung der Finanzierungsfrage. „Wir befürchten mit Blick auf die ad hoc-Prüfung Verzögerungen und Risiken für Nutzer und Betreiber des zukünftigen Wasserstoffnetzes sowie einen zusätzlichen Mehraufwand für alle Beteiligten“ erklärt Posch weiter.

Industriestandort benötigt Infrastruktur

Dr. Thomas Gößmann, FNB Gas Vorstandsvorsitzender, gibt zu bedenken, dass Deutschland damit Wettbewerbsvorteile an andere Länder in und außerhalb der EU verliert: „Ein Land ohne leistungsfähige und gut ausgebaute Wasserstoffinfrastruktur wird in Zukunft als Industriestandort nicht mehr attraktiv sein. Daher brauchen wir einen Rahmen für die integrierte Planung und Finanzierung von Gas- und Wasserstoffinfrastruktur. Nicht zuletzt auch, weil neben dem Wasserstoffhochlauf zukünftig auch vermehrt die Versorgung mit Biomethan und synthetischem Methan sichergestellt werden muss.“

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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