„Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist das zentrale Förderprogramm für Ausbau und Dekarboniserung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung. Das Programm ist sehr gut, hat sich bewährt und muss ohne Unterbrechung weitergehen, damit die Wärmewende richtig Fahrt aufnehmen kann.
Dass das Bundesfinanzministerium die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bewilligt hat, ist ein wichtiges Signal, das wir ausdrücklich begrüßen. Besonders wichtig ist nun, dass mit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen gesetzlichen Verankerung eine dauerhafte und erhöhte Finanzierung gesichert wird.
Die Nachfrage nach Fördermitteln ist hoch, und das Programm unterfinanziert: Bereits jetzt gibt es unbewilligte Förderanträge mit einem Volumen von insgesamt mehr als einer Milliarde Euro. Das belegt den hohen Handlungsdruck und widerlegt gleichzeitig eine frühere Argumentation, es sei noch genügend Geld im Fördertopf.
Nun kommt es auf eine zeitnahe und einfache Umsetzung an, damit Anträge unbürokratisch und zügig bearbeitet und bewilligt werden können: Dazu müssen bereits mit dem noch zu beschließenden Bundeshaushalt 2025 ausreichend Mittel bereitgestellt werden. Nötig ist für die nächsten Jahre ein Hochlauf der Fördermittel auf 3,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Wir gehen von einem weiteren Anstieg von Förderanträgen aus, da die Kommunen beim Fernwärmeausbau im Zuge der kommunalen Wärmeplanung erst am Beginn stehen. Das Personal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle muss weiter aufgestockt werden. Die personellen Ressourcen bei der Bewilligungsbehörde haben sich zuletzt zu einem Flaschenhals entwickelt.“
Weiterführende Informationen:
- Verbändepapier: Finanzielle Ausstattung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) verbessern
- Studie zu Wärmenetzen: Bis 2030 müssen 43,5 Milliarden Euro in die Fernwärme investiert werden
- Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025; Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 305,062 Mio. Euro bei Kapitel 6092 Titel 893 03 „Transformation Wärmenetze“
(Quelle: VKU)
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