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Keine Entflechtung von Wasserstoff- und Gasnetzen

Der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband e.V. (DWV) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) sprechen sich zusammen mit führenden Branchenvertretern für eine Änderung des aktuellen Entwurfs der EU-Kommission zur Gasmarkt-Richtlinie (2021/0425 (COD)) aus. Die Richtlinie wird aktuell auf der europäischen Ebene abgestimmt und hat das Potential, die Wasserstoffwirtschaft dauerhaft zu schädigen, die […]

von | 27.10.22

Der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband e.V. (DWV) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) sprechen sich zusammen mit führenden Branchenvertretern für eine Änderung des aktuellen Entwurfs der EU-Kommission zur Gasmarkt-Richtlinie (2021/0425 (COD)) aus. Die Richtlinie wird aktuell auf der europäischen Ebene abgestimmt und hat das Potential, die Wasserstoffwirtschaft dauerhaft zu schädigen, die Energiewende zu hemmen und Stadtwerke in existentielle Gefahr zu bringen.

Dazu sagt der DWV-Vorsitzende Werner Diwald: „Die Pläne der EU-Kommission zum vertikalen und horizontalen Unbundling gefährden sowohl die Transformation als auch den Aufbau einer dringend notwendigen Wasserstoffinfrastruktur und schaffen ein erhebliches Investitionshemmnis für die Marktakteure und müssen daher im Kern überarbeitet werden. Die geplanten Vorgaben der EU zur Entflechtung von Wasserstoff- und Gasnetzbetreibern entziehen den bestehenden Gasnetzbetreibern jegliche betriebswirtschaftliche Perspektive zum Aufbau eines klimaneutralen Gasnetzes.“ Der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke betont: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum viele der heutigen, regulierten Gasnetzbetreiber durch die strikten Entflechtungsvorgaben faktisch vom Betrieb des Wasserstoffnetzes ausgeschlossen werden sollen. Die Trennung führt zu höheren Kosten für die Verbraucher, zum Verlust der Sicherheit für den Betrieb des Energiesystems sowie zu unnötigen Verzögerungen für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft.“

Die aktuell vorgesehenen Regulierungen würden sich voraussichtlich wie folgt negativ auswirken:

  • Existenzgefährdung der Gasnetzbetreiber, insbesondere der Stadtwerke: Bestehende und gut ausgebaute Gasnetze können für den Transport von Wasserstoff ideal genutzt werden. Nach den EU-Entwürfen wäre ein gemeinsamer Netzbetrieb von Gas und Wasserstoff allerdings mit sehr hohen Hürden verbunden. Bei den in Deutschland überwiegend vertikal integrierten Stadtwerken, die einen Großteil des deutschen Gasverteilnetzes betreiben, würde eine Transition zu Wasserstoff durch die Vorgaben zur vertikalen Entflechtung gar gänzlich ausbleiben. Die notwendige Versorgung lokaler Industrie- und Haushaltskunden mit klimaneutralem Wasserstoff bliebe somit aus und die unternehmerische Grundlage der Netzbetreiber würde eingeschränkt – mit erheblichen Folgen für kommunale Haushalte.
  • Investitionshemmnisse: Es gäbe keine Anreize für die heutigen Netzbetreiber in den Um- und Ausbau der bestehenden Gasnetze zu Wasserstoffnetzen zu investieren.
  • Stopp der grünen Wasserstoff-Transformation: Bliebe die Versorgung mit grünem Wasserstoff aus, wären die nicht elektrifizierbaren Teile der Wirtschaft (Industrie und KMU) nicht mehr wettbewerbsfähig und hätten keine Möglichkeit zur Transformation. Damit würden die Klimaziele verfehlt und der Industriestandort Deutschland permanent beschädigt.
  • Ausbleibender Import von grünem Wasserstoff aus Europa: Ohne entsprechende Netze können keine Importe stattfinden.

 

Auf die Initiative der Fachkommission HyInfrastructure von DWV und DVGW hin haben sich Verbände und Unternehmen zusammengeschlossen und gemeinsam an den Bundeskanzler, Wirtschaftsminister und weitere wichtige politische Akteure appelliert, sich für die folgenden Änderungen einzusetzen:

  • Beibehaltung des anerkannten ITO-Modells für Wasserstoffnetzbetreiber auch nach 2030
  • Differenzierung der Netzebenen „Fernleitung“ und „Verteilung“ bei Wasserstoff – analog zu Gas und Strom
  • Anwendung der bestehenden Entflechtungsvorschriften für VNB auch auf lokale und regionale Wasserstoff-Verteilnetze
  • Anwendung der bestehenden Entflechtungsvorschriften für FNB auch auf überregionale Wasserstoff-Fernleitungsnetze
  • Keine gesellschaftsrechtliche Entflechtung zwischen Methan- und Wasserstoffnetzen, um Synergien im Sinne der Verbraucher zu ermöglichen

 

Folgende Unternehmen und Verbände unterstützen den Appell: 2G Energy, B.KWK, BMW Group, DBI, DVGW, DWV, elogen, EnBW, energie schwaben, Energie Südbayern, ENETRAG, E.ON, EWE NETZ, FNB Gas, GASAG, GASCADE Gastransport, GELSENWASSER, HYPOS, Nikola, Nowega, ONTRAS, Proton Motor Fuel Cell, RheinEnergie, RWE Generation, SachsenNetze, Schrand, Siemens Energy, Thüga, thyssenkrupp nucera, thyssenkrupp steel, VKU, VNG.

(Quelle: DVGW)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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