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Liebing: Keine unnötigen Experimente beim Aufbau der Wasserstoffwirtschaft

Am 14. April 2021 fand im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (Energiewirtschaftsrechtsänderungsgesetz EnWG)“ statt. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, der an der Anhörung teilnahm, machte dabei deutlich: „Mit der Energiewende gehen wir neue Wege hin zu einer […]

von | 16.04.21

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing

Am 14. April 2021 fand im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (Energiewirtschaftsrechtsänderungsgesetz EnWG)“ statt. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, der an der Anhörung teilnahm, machte dabei deutlich: „Mit der Energiewende gehen wir neue Wege hin zu einer klimafreundlichen Energieversorgung. Wir lernen permanent dazu und stellen uns immer wieder auf Neues ein. Allerdings sollten wir dabei auch auf bestehende Erfahrungen aufbauen. So etwa können die umfassenden Erfahrungen mit der deutschen Gasinfrastruktur entscheidend zum Aufbau einer funktionierenden Wasserstoffwirtschaft beitragen. Mit dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetzentwurf, der eine Sonderregulierung für Wasserstoffnetze schaffen würde, lassen wir ohne Not die vorhandenen Potenziale der Gasinfrastruktur ungenutzt.

Besser wäre es, den bestehenden Gasbegriff im Energiewirtschaftsrecht auch auf Wasserstoff auszuweiten und diese Regulierung verpflichtend auf Wasserstoffnetzbetreiber zu übertragen. Mit einer einheitlichen Anwendung der für Gasnetzbetreiber geltenden Regulierungsvorgaben auch bei Wasserstoffnetzen, würde auf bekannte und bewährte Prozesse gesetzt werden. Die Komplexität der gesamten Regulierung von Wasserstoffnetzen würde dadurch für alle betroffenen Marktakteure möglichst niedrig gehalten. Aus Sicht des VKU stehen europäische Regelungen dieser Ausweitung der Gasnetzregulierung auch auf Wasserstoffnetze nicht entgegen.

 

Dekarbonisierungsangebote schaffen

Dieser Ansatz trägt auch folgendem Faktum Rechnung: Über 12,8 Mio. Haushaltskunden und 1,7 Mio. mittelständische Industrie- und Gewerbekunden sind an die Gasverteilnetze angeschlossen. Für diese Gruppen müssen kostengünstige Dekarbonisierungsangebote geschaffen werden. Die Gasnetze verfügen über optimale Voraussetzung für die Einbindung von klimaneutralen Gasen wie z. B. Wasserstoff, Biomethan oder synthetischen Gasen. Es müssen daher Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die bereits bestehende und weitläufig ausgebaute Gasinfrastruktur als Grundlage für den Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft zukunftsfest weiterentwickelt werden kann. Es ist betriebs- und volkswirtschaftlich ineffizient, Parallelstrukturen zu errichten. Die kommunalen Unternehmen nehmen beim Aufbau der Wasserstoffwirtschaft eine Schlüsselstellung ein. Sie investieren über alle Stufen der Wertschöpfungskette hinweg bereits vielerorts in dezentrale Wasserstoff-Pilotprojekte. Charakterisierend für die Pilotprojekte ist, dass der klimafreundlich erzeugte Wasserstoff in unterschiedlichen Anwendungen – bspw. für die klimafreundliche Prozesswärme in der Industrie, im Rahmen der Wärmeversorgung von Haushalten oder als klimafreundlicher Kraftstoff für die Schifffahrt oder für den ÖPNV – zum Einsatz kommt.

Kurz: Der Weg zu einer funktionierenden Wasserstoffwirtschaft läuft über die Transformation der bestehenden Gasnetzinfrastruktur. Dabei kommt es gerade auf die von kommunalen Unternehmen betriebenen Gasverteilnetze an. Bei der Schaffung einer parallelen Wasserstoffinfrastruktur handelt es sich um einen teuren Irrweg. Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung besteht die Gefahr, dass wir genau diesen Irrweg einschlagen und in eine Pfadabhängigkeit geraten, von der aus wir nicht mehr zurückkehren können. Wir sollten hier keine unnötigen Experimente wagen, mit denen wir wertvolle Zeit verlieren.“

 

Hintergrund

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Mrd. Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Mrd. Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 %, Erdgas 67 %, Trinkwasser 90 %, Wärme 74 %, Abwasser 44 %.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing

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