Die geplanten Anpassungen im Effizienzvergleich führen – laut BDEW-Kommentar zum Kurzgutachten von Frontier Economics – zu strukturellen Nachteilen für Netzbetreiber. Diese müssten im Zuge der Energiewende besonders hohe Investitionen leisten. Das zweite Gutachten, erstellt von Swiss Economics, bleibe dagegen zentrale Nachweise und eine belastbare Datengrundlage schuldig, so der Verband.
„Die Energiewende braucht starke Netze – und starke Netzbetreiber. Für die Absicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vervielfachen die Netzbetreiber derzeit ihre Investitionen in Infrastruktur. Bei einem Investitionsbedarf von rund 280 Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren handelt es sich um ein historisches Ausbau- und Modernisierungsprogramm. Es ist kontraproduktiv, wenn der Effizienzvergleich ausgerechnet diejenigen bestraft, die am meisten investieren müssen. Das ist das völlig falsche Signal“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
„Wir erwarten ein Regulierungssystem, das Investitionen ermöglicht statt erschwert. Der Um- und Ausbau der Netze für die Energie-, Verkehrs- und Wärmewende sowie die Digitalisierung erfordern erhebliche Mittel. Die methodischen Verschärfungen beim Effizienzvergleich, bei der Kapitalkostenvergütung für Fremdkapital und beim Produktivitätsfaktor Xgen bewirken jedoch das Gegenteil und schwächen die Investitions- und Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber“, so Andreae weiter.
„Unsere Investorenbefragung im September hat bereits gezeigt, dass der geplante Regulierungsrahmen aus Sicht der Kapitalgeber nicht geeignet ist, um den künftigen Finanzierungsbedarf zu decken. Nun bestätigen auch die von der Bundesnetzagentur beauftragten Kurzgutachten zentrale Punkte unserer Kritik. Die Bundesnetzagentur muss ihre Entwürfe und ihre eigene Folgenabschätzung vor diesem Hintergrund nochmals sorgfältig überprüfen und den Kurs korrigieren. Die Bundesnetzagentur ist den Netzbetreibern zwar in einigen Punkten entgegengekommen, doch eine grundlegende Kurskorrektur bleibt aus. Nach aktuellem Kenntnisstand teilt auch der Länderausschuss der Landesregulierungsbehörden die Einschätzung zur vorgelegten RAMEN-Festlegung nicht. Das sei ein bemerkenswerter Vorgang, der auf Zweifel an der Vorgehensweise des Regulators hinweise, betont der BDEW.
„Wir sehen das als eine Bestätigung unserer Argumente, die wir bereits in den Nestprozess eingebracht haben. Wir erwarten, dass der Länderausschuss auch die jetzt vorgelegten Festlegungsentwürfe zum Effizienzvergleich, zur Kapitalverzinsung und zum VPI/X-Gen einer kritischen Prüfung unterzieht.“
Frontier Economics: Fehlanreize für Investitionen belegt
Das Gutachten von Frontier Economics komme zu dem Schluss, dass die geplanten Regeländerungen vor allem solche Netzbetreiber benachteiligten, die viel Kapital in den Netzausbau und die Modernisierung stecken, so der BDEW weiter. Höhere Gesamtausgaben (TOTEX) führten demnach zu schlechteren Effizienzbewertungen, selbst Jahre nach Abschluss der Investitionen. Die Gutachter warnen, dass Unternehmen aus Sorge vor solchen Nachteilen ihre Investitionen kurzfristig bremsen könnten – ein Risiko, das bei den steigenden Netzinvestitionen der kommenden Jahre weiter zunehme.
Besonders betroffen seien Gasnetzbetreiber. Laut Gutachten hätten sich mit den geplanten Änderungen die durchschnittlichen Effizienzwerte im Gasbereich in der laufenden Regulierungsperiode um rund 0,6 Prozentpunkte verschlechtert – doppelt so stark wie im Strombereich (0,3 Prozentpunkte). Zudem sinke die Zahl der Unternehmen mit einem Effizienzwert von 100 % im Stromsektor um 21 % und im Gassektor um 15 %. Auch Gasnetzbetreiber, die bereits heute mit flexiblen Abschreibungsmodellen in die Transformation investieren, würden strukturell benachteiligt.
Swiss-Economics-Gutachten unvollständig
Das zweite Kurzgutachten von Swiss Economics untersucht die Folgen einer erweiterten Teilnehmerbasis im Effizienzvergleich. Durch eine Änderung des Zulassungskriteriums könnten künftig Unternehmen, die bisher im „Vereinfachten Verfahren“ geführt wurden, in das Regelverfahren überführt werden. Dabei sollte geprüft werden, ob der von der Branche benannte negative „Sogeffekt“ auf die Effizienzwerte tatsächlich eintritt.
Zwar bestätige das Gutachten laut BDEW den Effekt theoretisch, doch eine quantitative Einschätzung bleibe aus: Weder Datenbasis noch konkrete Ergebnisse seien veröffentlicht worden. Damit bleibe offen, wie stark die Auswirkungen tatsächlich sind. Gleichzeitig verweise das Kurzgutachten ausführlich auf die Branchenberechnungen vom Juli, die selbst unter Berücksichtigung der Kritikpunkte der Bundesnetzagentur weiterhin auf nachteilige Effekte hinwiesen (weitere Analyse hier).
(Quelle: BDEW)









